15.03.2021 Sparten/Produkte

Erstmalig in Deutschland: Eine Versicherung gegen Führerschein­entzug

Nach längerer Vorbereitungszeit kommt erstmalig in Deutschland eine Führerscheinverlustversicherung auf den Markt, die die wirtschaftlichen Folgen eines temporären Fahrverbotes mildert. Hinter dem Produkt stehen die ias und die wefox group.

Führerschein weg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? In so einem Fall greift die neue Versicherung. (Foto: Yann Poirier/Dreamstime)
Führerschein weg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? In so einem Fall greift die neue Versicherung.
(Foto: Yann Poirier/Dreamstime)

Das Schlimmste am Verlust der Fahrerlaubnis sind meist die finanziellen Folgekosten. Für Autofahrer, die jobbedingt auf ihr Fahrzeug angewiesen sind – etwa Berufskraftfahrer, Handelsvertreter oder Kuriere – steht dann mitunter sogar die Existenz auf dem Spiel. Mit der neuen Führerschein-Versicherung der ias Internationale Assekuranz-Service GmbH kann man sich nun erstmals in Deutschland gegen diese Risiken absichern. Das Unternehmen aus Bremen, das auch Zeichnungsstelle und Makler ist, fungiert hier als Produktgeber, Risikoträger ist die wefox Group aus Liechtenstein. Der Geschäftsführer der ias, Thomas Schrader, sagt zur Produkteinführung: „Die Führerschein-Versicherung hat eine soziale Komponente, welche gerade in der aktuellen Pandemielage deutlich wird. Berufsfahrer sind stark gefordert und auf individuelle Mobilität angewiesen. Unser Produkt gibt eine Perspektive zur Überbrückung der führerscheinlosen Zeit.“ 

Kostenübernahme für alternative Verkehrsmittel

 

Die Versicherung übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel wie Taxi, Bahn, Bus bis zu 10.000 Euro. Die Jahresprämie beträgt 300 Euro. Außerdem gibt Entschädigungskosten, wenn der Ehepartner als Fahrer einspringt, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel situationsbedingt nicht in Frage kommt. Versichert sind unter anderem: 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand
  • rote Ampel überfahren
  • Fahrten unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 1,09
  • Handy‐Nutzung ohne Unfallfolgen
  • Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
    vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnnutzung
  • sowie weitere unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) fallende Tatbestände

Kein Schutz bei Volltrunkenheit und Drogeneinfluss

 

Das Produkt war bereits 2018 angekündigt worden, wurde wegen des Brexits aber verschoben, wie Thomas M. Schrader, Geschäftsführender Gesellschafter der ias, sagt. Er betont, dass keine Bußgelder ersetzt, sondern ausschließlich wirtschaftliche Alltagsfolgen abgemildert werden sollen. Zielgruppe seien „grundsätzlich regeltreue Autofahrer", die kleinere Verstöße begehen. Vergehen, die auf rücksichtslose Fahrweise wie Drängeln oder Ausbremsen beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Unter den Ausschluss fallen zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,09, das Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Auch Führerscheininhaber, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, wird der Versicherungsschutz ebenfalls verwehrt.


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