14.02.2022 Sparten/Produkte

GEV überarbeitet Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundeigentümer-Versicherung hat das Leistungspaket ihrer „Protect“-Tariflinie für den Maklervertrieb optimiert und erweitert.

Stammgeschäft. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht war vor 130 Jahren das erste Versicherungsprodukt der Grundeigentümerversicherung (GEV). (Foto: © Robert Herhold - stock.adobe.com)
Stammgeschäft. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht war vor 130 Jahren das erste Versicherungsprodukt der Grundeigentümerversicherung (GEV).
(Foto: © Robert Herhold - stock.adobe.com)

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) arbeitet nach eigenen Angaben kontinuierlich daran, ihr Produktportfolio den zeitgemäßen Anforderungen der Immobilienwirtschaft entsprechend weiterzuentwickeln. Die neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der GEV bietet unter anderem die Mitversicherung von Turn- und Spielplätzen, Garagen, Nebengebäuden und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. Enthalten ist auch die Schadensübernahme bei unklarer Zuständigkeit aufgrund eines Versichererwechsels. Die „Protect“-Tariflinie ist laut GEV für den Maklervertrieb optimiert.

Versprechen: Immer der beste Schutz am Markt



Im Tarif „Protect Premium“ sind ober- und unterirdische Öltanks unabhängig von der Volumenangabe mitversichert. Mit der erweiterten Forderungsausfalldeckung bekommen Immobilieneigentümer selbst dann eine Entschädigung, wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet. Auch die Absicherung von Ansprüchen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften gehört dazu. Schließlich bietet der „Premium-Tarif“ viele Highlights für die haftungssichere Beratung, wie die Besitzstands- und die Best-Leistungs-Garantie sowie die Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung.
 
Jens van der Wardt, Leiter des Maklervertriebs der GEV, erläutert: „Als Spezialversicherer für Immobilien ist es uns wichtig, die Bedürfnisse dieser Zielgruppe umfassend abzudecken. Durch neue Leistungen und unsere Garantien stellen wir unseren Maklern ein optimal passendes Gesamtpaket zur Verfügung.“


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