Hanse Merkur: Mehr Schutz auf Busreisen
Rechtzeitig zu Beginn der Urlaubssaison hat die Hanse Merkur einen aktualisierten Reiseschutz für Busveranstalter gestartet. Er umfasst unter anderem ein neues Fahrradschutzkonzept.
Die Hanse Merkur hat mitgeteilt, dass sie ihre Tarife für Busveranstalter deutlich optimiert und deren Prämien angepasst habe. Mit der Überarbeitung der Tarife für Busveranstalter wurden viele Leistungen verbessert und neue Tarifkombinationen eingeführt. „Mit unserem neuen Reiseschutzkonzept für Busveranstalter haben wir für die Zielgruppe der Busreisenden eine Absicherung entwickelt, die noch passgenauer auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Insbesondere der neue Fahrradschutz zahlt auf das sich verändernde Freizeit- und Reiseverhalten der Kunden ein“, sagt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland des Hamburger Versicherers.
Die wichtigsten Neuerungen
Der Versicherer verspricht einige Verbesserungen. So lassen sich die Hauptprodukte durch zwei optional hinzubuchbare Zusatzdeckungen Fahrradschutz und Übernahme des Selbstbehaltes ergänzen. Das Angebot eines Kartenrücknahmeschutzes zur Absicherung von Konzert-, Musical- und Sport-Event-Karten ist gerade für Städtereisen von besonderer Bedeutung. Neue Gruppenversicherungstarife dienen der Absicherung von Reisegruppen ab zehn Personen. Schließlich soll eine überarbeitete Darstellung der Tarife im Hanse Merkur-Buchungsassistenten Partnern und Endkunden die Orientierung erleichtern.
Plus für die Fahrradreise
Kombinierte Reisen mit dem Bus und Fahrrad liegen im Trend – doch das Zweirad sollte entsprechend abgesichert sein. Einige Leistungen – bei Panne und Diebstahl des Fahrrads – sind bereits in den Hanse Merkur-Reiseschutzpaketen „4- und 5- Sterne-Schutz“ enthalten. Kunden haben nun zusätzlich die Möglichkeit, im Zuge des neuen Fahrradschutzes ihre Reisegepäck-Versicherungssumme auf 3000 Euro zu erhöhen und ihr E-Bike oder höherwertiges Fahrrad so optimal abzusichern. Voraussetzung für den Abschluss des Zusatzschutzes ist nach Angaben des Versicherers der Abschluss besagten „4- oder 5-Sterne-Schutzes“.