15.04.2021 Sparten/Produkte

Industriehaftpflicht der Gothaer mit offener Vermögens­schadendeckung

Die Gothaer hat nach drei Jahren ihre Industriehaftpflichtversicherung überarbeitet. Neben Anpassungen an Marktstandards gibt es mit der offenen Vermögens­schadendeckung ein neues Produkthighlight.

Eine Industriehaftpflichtversicherung ist für Unternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch ist eine Absicherung für größere Betriebe unbedingt empfehlenswert, denn ohne Versicherungsschutz drohen enorme finanzielle Schäden. (Foto: © Kadmy - stock.adobe.com)
Eine Industriehaftpflichtversicherung ist für Unternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch ist eine Absicherung für größere Betriebe unbedingt empfehlenswert, denn ohne Versicherungsschutz drohen enorme finanzielle Schäden.
(Foto: © Kadmy - stock.adobe.com)

Die Gothaer hat ihre Industriehaftpflichtversicherung standardmäßig nach rund drei Jahren am Markt überarbeitet. Erstmals besteht die Möglichkeit, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung um eine offene Vermögensschadendeckung optional zu ergänzen. Diese bietet Versicherungsschutz für Folgeschäden mangelhafter Erfüllung, insbesondere für Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall beim Abnehmer des Versicherungsnehmers. Lange galten diese Vermögensschäden nach Aussage der Gothaer als nicht versicherbar und sind am Markt auch nicht etabliert. Bei den Kölnern kann das Risiko nun durch ein Sublimit abgesichert werden. Standardmäßig liegt das bei 300.000 Euro, kann aber individuell erhöht werden.

Die Versicherungssumme für die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Betriebs- oder Produktrisiko beginnt bei fünf Millionen Euro und kann je nach Bedarf angepasst werden. Der Rückruf von Produkten und deren Teile ist automatisch versichert. Der Versicherungsschutz kann außerdem um den Rückruf von Kfz-Teilen erweitert werden.

Neue Umweltrisikoversicherung berücksichtigt Kosten einer Krisenberatung

 

Das Umweltrisiko wird in der neuen Umweltrisikoversicherung abgedeckt, in der die bisherige Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung zusammenfasst. Dieses Risiko ist mit fünf Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, einschließlich Schäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser. Die Leistung ist aber über alle Schadenfälle zweifach maximiert – das heißt auf die doppelte Versicherungssumme insgesamt im Jahr begrenzt. Optional können auch schädliche Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bis jeweils eine Million Euro abgesichert werden. Der Leistungsumfang beinhaltet auch die notwendigen und angemessenen Kosten eines Krisenberaters, der im Fall der Fälle unterstützt.

„Mit unserer neuen Industrie-Haftpflichtversicherung bieten wir unseren Kunden ein innovatives und abgerundetes Produkt”, sagt Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeinen. „Für die Berater der anspruchsvollen Industriekunden bieten sich hier hervorragende Vertriebschancen.”

Internationales Versicherungsprogramm hilft bei Absicherung von Tochtergesellschaften im Ausland

 

Die Gothaer weist auch darauf hin, dass der Versicherungsschutz der neuen Industrie-Haftpflichtversicherung weiterhin weltweit gilt. Zudem kann ein sogenanntes internationales Versicherungsprogramm individuell gegen Mehrpreis abgeschlossen werden. Dieses umfasst zum einen für ausländische Tochtergesellschaften lokale Haftpflichtversicherungen, welche über die Gothaer oder ihre Netzwerkpartner organisiert werden, und zum anderen für die deutsche Muttergesellschaft eine Erweiterung der Industriehaftpflichtversicherung, welche etwaige Differenzen zwischen der lokalen Haftpflichtversicherung über die deutsche Police ausgleicht.


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