Kfz-Prämie: Corona vs. „Bernd“
Kfz-Versicherungen sind laut Vergleichsportal Check 24 aktuell rund sechs Prozent günstiger als vor der Coronapandemie. Die positiven Effekte auf die Prämien drohen aber wegen der Milliardenbelastungen nach den Sturmschäden zu kippen.
Eine der vielen „Nebenwirkungen“ des Lockdowns: Es wurde deutlich weniger Auto gefahren und es gab viel weniger Unfälle. Das schlägt sich offenbar auch in den Bilanzen der Kfz-Versicherer nieder. Große Player wie HUK-Coburg und DEVK haben die coronabedingten Überschüsse zum Teil an ihre Kunden weitergegeben. Marktführer HUK-Coburg schüttete insgesamt 150 Millionen Euro aus. Andere Anbieter waren in Sachen direkter Beitragserstattung zwar zurückhaltender – dafür profitieren Kfz-Versicherungskunden insgesamt von niedrigeren Beiträgen.
Laut Berechnungen von CHECK24 zahlen Verbraucher aktuell durchschnittlich sechs Prozent weniger als im August 2019. Im Juli 2021 lag der durchschnittliche Beitrag für eine Kfz-Versicherung knapp sieben Prozent unter dem entsprechenden Wert von 2019. Die Beiträge sind damit sogar etwas günstiger als 2020.
Jahrhundertflut könnte Jahresbilanzen verhageln
„Ob der Trend auch für das Jahresendgeschäft anhält, ist ungewiss, da zuletzt z. B. durch Flut oder Hagel die Elementarschäden und damit auch die Kosten für Versicherer zugenommen haben“, warnt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. Zuletzt rechnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Gesamtschäden in Höhe von rund sieben Milliarden Euro – davon entfielen rund 450 Millionen Euro auf Kraftfahrzeuge. Unabhängig vom Vergleich mit 2019 erreichen die Beiträge für Kfz-Versicherungen in der Regel jedes Jahr im Sommer ihren Höchststand. „Bis Ende November fallen die Preise dann wieder“, so Branchenexperte Klipp. Versicherer versuchten mit diesen kurzfristigen Preissenkungen wechselwillige Kund*innen zum Stichtag am 30.11. zu gewinnen. Danach ziehen die Prämien üblicherweise wieder an.
Bei Prämienerhöhungen haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn die Einstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse dafür verantwortlich ist. Erst kürzlich hat der GDV die alljährlich neu ermittelten Regionalklassen veröffentlicht.