23.02.2022 Sparten/Produkte

Nach dem Sturm: Elementarer Schutz für jeden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass der Bestand an Wohngebäudeversicherungen aufgerüstet werden muss – falls nötig, müsse sogar eine Versicherungspflicht her.

Das wird teuer! Abgedeckte Hausdächer zählen zu den typischen Schäden eines Orkans. (Foto: Jan Mallander/Pixabay)
Das wird teuer! Abgedeckte Hausdächer zählen zu den typischen Schäden eines Orkans.
(Foto: Jan Mallander/Pixabay)

Das Sturmtief „Ylenia“ hat deutschlandweit eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Und gleich danach fegte mit „Zeynep“ der nächste Orkan über Deutschland. Allein diese beiden Winterstürme haben nach Schätzungen der Unternehmensberatung Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) Versicherungsschäden in Höhe von mehr als 1,4 Milliarden Euro verursacht. Zwar ist umstritten, ob die Ereignisdichte eine unmittelbare Folge des Klimawandels ist. Experten sind sich jedoch einig, dass Naturkatastrophen wie Stürme und Hochwasser künftig zunehmen werden. Besonders stark betroffen sind dabei jene Haushalte, die über keinen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Naturgefahren verfügen – laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Bundesschnitt immerhin rund 54 Prozent der Häuser.

Opt out vs. Opting in-Regelung

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert deshalb eine höhere Versicherungsdichte, um solche Schäden besser auffangen zu können. Bereits im Juli vergangenen Jahres hat der VZBV ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht. So schlägt der Verband vor, dass in einem ersten Schritt bei einem Neuabschluss von Wohngebäudeversicherungen Naturgefahren automatisch mitversichert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Schutz nicht wollen, müssten diesen ausdrücklich abwählen (sogenanntes „Opting-out-Modell“). Zudem sollten auch bestehende Verträge angepasst werden. „Nach zwei Jahren muss man dann gucken, was sich getan hat“, sagt VZBV-Versicherungsexperte Lars Gatschke dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). Ziel sei unter anderem eine „Absicherungsquote von 80 Prozent.“

Ein ähnliches Konzept schwebt auch dem GDV vor. Er schlägt allerdings vor, alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge zu einem Stichtag optional zu einer Allgefahrenversicherung umzustellen („Opting-in-Modell“). Somit könnte jeder einen Versicherungsschutz gegen Naturgefahren erhalten – gegen eine entsprechende risikobasierte Prämie, versteht sich.

Pflichtversicherung als Ultima Ratio

 

Beim VZBZ gehen die Forderungen sogar noch weiter. Sollte das 80-Prozent-Ziel nicht erreicht werden, müsse man „über die Einführung einer Versicherungspflicht nachdenken“, so Gatschke. Er verweist auf die Kfz-Versicherung, „die auch jeder abschließen muss, der ein Auto hat“.


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