24.06.2022 Sparten/Produkte

Diesel-Skandal: GDV beklagt zu hohe Kosten bei Rechtsstreitigkeiten

Die Prozesse im Zuge des Diesel-Skandals mit den Automobilherstellern dauern an. Zuletzt stieg der Gesamtaufwand der Rechtsschutzversicherer aber nur noch gering. Dennoch beklagt der GDV die zu hohen Kosten spezialisierter Anwaltskanzleien bei „Massenverfahren“ und fordert deren Senkung.

Im September 2015 wurde öffentlich bekannt, dass VW eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete. Der Beginn eines Skandals, der juristisch bis heute andauert. (Foto: © bluedesign - stock.adobe.com)
Im September 2015 wurde öffentlich bekannt, dass VW eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete. Der Beginn eines Skandals, der juristisch bis heute andauert.
(Foto: © bluedesign - stock.adobe.com)

Die Kosten durch Klagen gegen Autohersteller wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte steigen für die Rechtsschutzversicherer weiter an. „Der Diesel-Skandal ist mit mittlerweile 1,4 Milliarden Euro der teuerste Schaden in der Geschichte der deutschen Rechtsschutzversicherung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Jörg Asmussen.

Durchschnittskosten pro Diesel-Fall bei 26.000 Euro

 

Seit Beginn des Skandals 2015 bis Ende Mai 2022 haben inzwischen rund 407.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Das belegt laut des Verbands eine eigene aktuelle Erhebung bei Mitgliedsunternehmen. „Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle ist (...) auf mittlerweile 10,5 Milliarden Euro gestiegen“, so Asmussen. Der durchschnittliche Streitwert pro Fall liegt bei knapp 26.000 Euro. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer im Schnitt über vier Millionen Fälle im Jahr und leisten rund drei Milliarden Euro jährlich, so der GDV

Verband fordert geringere Anwaltsgebühren

 

Zuletzt hatte sich der Verband im November 2021 zu dem Thema zu Wort gemeldet. Damals lagen die geschätzten Aufwendungen für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei 1,21 Milliarden Euro. Sie sind also nur noch leicht gestiegen. So erschließt sich erst auf den zweiten Blick, warum die Interessenvertreter jetzt erneut an die Öffentlichkeit geben.

Der GDV fordert bei Massenverfahren, wenn Anwälte teils Hunderte Mandanten in der ähnlichen Sache vertreten, geringere Anwaltsgebühren. Dies, um die Verbraucher zu entlasten und damit, ohne es zu erwähnen, natürlich indirekt die Versicherer. Gerade bei den Diesel-Manipulationen hätten spezialisierte Anwaltskanzleien Tausende Mandanten gewonnen und ähnliche Sachverhalte standardisiert als industrielle Rechtsdienstleistung bearbeitet. „Die Effizienzgewinne von solchen Massenbearbeitungen müssen an die Mandanten weitergegeben werden – und somit zu einer Minderung der Anwaltsgebühren, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, führen“, erklärt Asmussen. Eine Forderung, die sicher auf wenig Gegenliebe stoßen wird und keine realistischen Erfolgsaussichten haben dürfte.


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