16.06.2022 Sparten/Produkte

VHV überarbeitet Kfz-Versicherung

„2.0” lautet der Namenszusatz der Kfz-Police „KLASSIK GARANT" des Hannoveraner Anbieters VHV. Zeitgemäße Neuerungen gibt es in Sachen Telematik und Elektromobilität.

In der Vollkasko ist nun auch der Akku von Elektroautos umfassend abgesichert. (Foto: © Petair - stock.adobe.com)
In der Vollkasko ist nun auch der Akku von Elektroautos umfassend abgesichert.
(Foto: © Petair - stock.adobe.com)

„Hochspannend, nicht nur für E-Autos und A-Promis“, lobt Showstar und VHV-Testimonial Barbara Schöneberger die neue Kfz-Police in der Kampagne des Versicherers. Und tatsächlich enthält die Kfz-Versicherung „KLASSIK-GARANT 2.0” der VHV einige zusätzliche Bausteine und Erweiterungen. So lässt sich Telematik jetzt als Zusatzbaustein wählen. Wer sicherer und umsichtiger fährt als andere, profitiert von bis zu 30 Prozent weniger Beitrag – abhängig vom Fahrstil, den die Technik erfasst. Positiv: Eine Beitragserhöhung aufgrund der Fahrweise ist ausgeschlossen. Außerdem gibt es mit dem Baustein Telematik zehn Prozent Sofortbonus im ersten Jahr.

Kein fester Stichtag, mehr Schutz für E-Autos

Die Hauptfälligkeit kann bei der „KLASSIK-GARANT 2.0“ vom sonst gültigen 1. Januar eines jeden Jahres abweichen. Vertragsverlängerung und Anpassungen wie z. B. Regio-, Typ- und SF-Stufung oder Dynamisierung von Merkmalen folgen der individuellen Fälligkeit des Vertrages.

Für Kunden mit Elektro- und Hybridfahrzeugen deckt die Police spezielle Schadenrisiken ab. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden (All Risk) versichert. In der Teilkaskoversicherung sind außerdem spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarte, Ladekabel und das mobile Ladegerät) automatisch mitversichert.

Leistungs-Update mit Garantie



„KLASSIK-GARANT 2.0“ umfasst auch die Mitversicherung von Eigenschäden und die Neu‑/Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung bzw. Erwerb. Der Versicherungsschutz lässt sich durch den Zusatzbaustein „EXKLUSIV“ zum Premium-Schutz erweitern. Darin enthalten sind zum Beispiel die Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung und Folgeschäden nach einem Tierbiss bis 20.000 Euro. Darüber hinaus gilt laut VHV grundsätzlich eine Leistungs-Update-Garantie: Auch Bestandsverträge profitieren von den Leistungsverbesserungen späterer Tarifgenerationen.


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