Wohngebäudeversicherungen werden 15 Prozent teurer
Der GDV hat die neuen Indexwerte in der verbundenen Wohngebäudeversicherung bekannt gegeben. Analog zur Entwicklung der Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe steigen diese deutlich. Der Online-Makler Check24 erwartet für das Jahr 2023 Preissteigerungen von 15 Prozent.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden 2021 durch Naturgefahren wie die Überschwemmung im Ahrtal versicherte Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro. Davon entfielen alleine rund neun Milliarden Euro auf Schäden an Wohngebäuden – so viel wie nie zuvor. Gleichzeitig gab es eine Kostenexplosion bei Baumaterialien. Dass das Ganze nicht ohne Folgen für die Versicherungsprämien bleiben wird, liegt auf der Hand und ist bereits seit Monaten branchenweites Thema.
Indexwerte in der Wohngebäudeversicherung steigen massiv
Nun hat der GDV die neuen Indexwerte für die verbundene Wohngebäudeversicherung bekannt gegeben. Diese werden maßgeblich von den Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmt – und die stiegen so stark wie seit 50 Jahren nicht mehr. In der Folge klettert der sogenannte Anpassungsfaktor von 20,97 auf 24,06, der gleitende Neuwertfaktor erhöht sich von 21,2 auf 24,3 und der Prämienfaktor steigt von 21,2 auf 24,3. Der Baupreisindex Mai 2022 beträgt 1961,4; für Mai 2021 betrug er 1668,2. Der mittlere Baupreisindex für 2021 beträgt 1691,0; für 2020 betrug dieser 1551,0.
Beiträge dürften um 15 Prozent steigen
Die betroffenen Faktoren, die von diesen Indices abhängig sind, steigen für das Jahr 2023 um 14,73 Prozent. Auf dieser Grundlage werden laut des Online-Maklers Check24 auch die Jahresbeiträge für Wohngebäudepolicen kommendes Jahr steigen. Er gilt für alle Versicherer gleichermaßen und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern. Eine Beispielrechnung von Check24: Bei einem Mehrfamilienhaus in Duisburg mit 230 Quadratmetern kostet die Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm & Hagel sowie Elementarschutz ohne Selbstbeteiligung aktuell rund 1780 Euro im Jahr. Allein durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1. Januar 2023 um gut 267 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,4 Prozent oder rund 43 Euro).
Kein Sonderkündigungsrecht wegen Anpassungsfaktor
„Versicherungsnehmer sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer der Check24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH. „Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist.“
Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen, teilt das Vergleichsportal weiter mit. Versicherungsnehmer hätten dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen, spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.
Hintergrund: Anpassungsfaktor
Einige Wohngebäudeversicherungen ersetzen im Schadenfall die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung – auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das gleiche Gebäude (Absicherung zum sogenannten gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor). Dieser wird jährlich vom GDV veröffentlicht und basiert auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. So werden die Versicherungspreise an die gegenwärtige Baupreisentwicklung angepasst.