15.08.2022 Sparten/Produkte

Zwei Policen für Zweiradfahrer

GDV bietet jetzt einen eigenen Fahrradschutzbrief. Wegen der steigenden Zahl an Unfällen rät der Verband auch zum Abschluss einer Unfallversicherung.

Wenn das Bike mitten auf der Urlaubsreise schlapp macht, ist schnelle Hilfe gefragt. Mit einem Fahrradschutzbrief kann man sich für solche Notsituation wappnen. (Foto: Didgeman/Pixabay)
Wenn das Bike mitten auf der Urlaubsreise schlapp macht, ist schnelle Hilfe gefragt. Mit einem Fahrradschutzbrief kann man sich für solche Notsituation wappnen.
(Foto: Didgeman/Pixabay)

Das Fahrrad als Fortbewegungsmittel wird immer beliebter. Vor allem während der Corona-Zeit sind viele Menschen auf E-Bike oder klassisches Velo umgestiegen. Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands wurden allein im vergangenen Jahr 2,7 Millionen Fahrräder in Deutschland verkauft.  Die Versicherer reagieren auf den Trend und bieten zunehmend spezielle Policen für Zweiradfahrer an. Nun hat sogar der Gesamtverband der Versicherer (GDV) einen eigenen Fahrradschutzbrief für die schnelle Hilfe nach einem Unfall oder einer Panne vorgestellt.

Leistungen im Überblick

 

Den Schutzbrief gibt es optional als Single- und Familien-Police. Grundsätzlich sind die Versicherungsnehmenden selbst und alle berechtigten Fahrende des versicherten Fahrrads versichert. Er greift, wenn das versicherte Fahrrad wegen einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls ausfällt. Auch Anhänger und Gepäck sind in aller Regel mitversichert. Nicht versichert sind hingegen Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden. Gleiches gilt für zulassungs- bzw. versicherungspflichtige Fahrräder und E-Bikes.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Organisation bzw. Kostenerstattung der Pannenhilfe
  • Abtransport des beschädigten Fahrrads vom Pannenort
  • Organisation und Kostenübernahme für die Bergung des Fahrrads
  • Weiter- und Rückfahrt-Service
  • Vermittlung eines Ersatzfahrrads
  • Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Übernahme der Übernachtungskosten.
  • Kostenübernahme für Fahrzeugverzollung und -verschrottung

Keinen Versicherungsschutz gibt es für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden und Schäden, die bei einem Radrennen oder Geschicklichkeitsprüfungen entstehen.

Fahr­ra­d­un­fälle immer häufiger

 

Leider gibt es infolge des Fahrradbooms auch immer mehr Unfälle mit Zweirädern. So hat die Zahl der Fahrradunfälle, bei denen Personen verletzt wurden, seit 2010 um fast 30 Prozent zugenommen, meldet das Statistische Bundesamt. 2020 gab es insgesamt 91.533 Fahrradunfälle mit Personenschaden, das waren 5,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme von E-Bikes, mit denen höhere Geschwindigkeiten erreicht werden, und mehr ältere Radfahrer spielen für diese Entwicklung eine Rolle. In der Folge hat in den vergangenen drei Jahren hat auch die Schwere der Unfallfolgen zugenommen. Die meisten Verletzungen betreffen Schulter, Arme und Beine. Bei lebensbedrohlichen oder tödlichen Verletzungen war jedoch immer der Kopf die am schwersten verletzte Körperregion.

Sinnvoller Zusatzschutz

 

Wie bei einem Schutzbrief üblich, beschränkt sich der Versicherungsumfang auf organisatorische und finanzielle Hilfe nach einer Panne oder einem Sturz. Bei Personenschäden hingegen springt nur die private Unfallversicherung ein. Sie leistet, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit, so der GDV. Zudem weist der Verband darauf hin, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung lediglich bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz greift.


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