Innungskrankenkassen machen Vorschläge zur GKV-Finanzierung
Um das wachsende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen, fordern die Innungskrankenkassen einen Anteil an der Tabak- und Alkoholsteuer. Insgesamt wolle sie die Einnahmebasis der GKV verbreitern.
Die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK) schlagen einen Anteil aus den Steuereinnahmen auf Alkohol und Tabak für eine stabilere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vor. Da der übermäßige Genuss von Tabak und Alkohol erhebliche Folgekosten für die GKV verursache, wäre eine Beteiligung an den Einnahmen angebracht, heißt es in einem aktuellen Konzeptpapier des Interessenverbands. „Die Staatseinnahmen aus der Tabak-, Alkohol-, Alkopop-, und Schaumweinsteuer lagen in den vergangenen Jahren konstant bei rund 17 Milliarden Euro“, sagt Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstandsvorsitzender der IKK Südwest. Eine 50-prozentige Beteiligung der GKV an den genannten Steuerarten könne zu Mehreinnahmen von über acht Milliarden Euro jährlich führen.
Einnahmen verbreitern, Ausgaben begrenzen
Auch von umweltbezogenen Steuern etwa auf Mineralöl oder Strom könne ein Anteil der Einnahmen zur Finanzierung der Sozialversicherung herangezogen werden. Umweltverschmutzung habe Auswirkungen auf die Gesundheit, sodass die GKV hier auch gesellschaftliche Kosten trage. Zur nachhaltigen Finanzierung der GKV sei insgesamt eine breitere Einnahmebasis erforderlich, erläuterte der Verband. Nur so lasse sich eine außerordentliche Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler verhindern. Als wichtigen Baustein fordert der Verband einen dynamisierten Bundeszuschuss zur GKV für versicherungsfremde Leistungen sowie die Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell durch Beteiligung der Digital-/Plattformökonomie an den Kosten der Sozialversicherung. Darüber hinaus sei eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent geboten. „So könnte die GKV bundesweit sechs Milliarden Euro einsparen“, so Loth.
Politik agiert zu kurzsichtig
Angesichts des erwarteten Milliardendefizits bei den Kassen im kommenden Jahr hat das Bundeskabinett ein Finanzpaket auf den Weg gebracht. Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen unter anderem eine Beitragsanhebung um 0,3 Prozentpunkte vor. Geplant ist demnach auch ein zusätzlicher Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro. Das Paket soll ein Minus von schätzungsweise 17 Milliarden Euro für 2023 auffangen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sei „letztlich der Offenbarungseid einer kurzsichtigen Gesundheitspolitik, die einschneidende Reformen aufschiebt und, um kurzfristig Finanzierungslücken zu schließen, wieder einmal die Lasten einseitig und ungerechtfertigt der GKV und damit den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufbürdet“, erklärt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender der IKK. Auch der Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem bestätigt, dass der mehrjährige Trend der überproportionalen Zunahme der primären Unterdeckung durch das GKV-FinStG nicht gestoppt werde. Seinen Berechnungen für die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung nach werde die primäre Unterdeckung in der GKV von aktuell 51 Milliarden Euro auf 75 Milliarden Euro im Jahr 2027 anwachsen.
Die IKK haben sich auf die Krankenversicherung von Handwerkern und deren Angehörigen spezialisiert. Der Verein vertritt sechs Krankenkassen mit aktuell knapp 5,2 Millionen Versicherten.