07.02.2022 Sparten/Produkte

PKV-Ombudsmann verzeichnet mehr Beschwerden

Die Corona-Pandemie und der Streit um Beitragsanpassungen beschäftigten auch 2021 den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Schlichtungsstelle gingen mit 6041 aber weniger Beschwerden von Kunden ein als im Jahr zuvor.

An den Ombudsmann können sich Versicherte wenden, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer in Bezug auf ihre private Krankheitskostenvollversicherung, private Pflegepflichtversicherung oder Zusatzversicherung haben. (Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
An den Ombudsmann können sich Versicherte wenden, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer in Bezug auf ihre private Krankheitskostenvollversicherung, private Pflegepflichtversicherung oder Zusatzversicherung haben.
(Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Insgesamt 6041 Schlichtungsanträge haben den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung im Berichtsjahr 2021 erreicht. Das sind 135 Anträge mehr als im Jahr 2020. Das geht aus dem nun veröffentlichten Tätigkeitsbericht von Ombudsmann Heinz Lanfermann hervor. Von den eingereichten Beschwerden wurden 823 abgelehnt. In den meisten Fällen fiel die Streitigkeit nicht in die Zuständigkeit des Ombudsmanns (526) oder der streitige Anspruch ist nicht zuvor gegenüber dem Antragsgegner geltend gemacht worden (222). Die Schlichtungsstelle mit Sitz in Berlin verspricht, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. 

In Mehrzahl der Fälle Schlichtung nicht möglich

 

Im vergangenen Jahr wurden 5186 zulässige Anträge abgeschlossen. Bei 3801 und damit bei 73,3 Prozent Beschwerden war eine Schlichtung laut des Ombudsmanns nicht möglich. Hierbei inbegriffen waren aber auch alle Fälle, in „denen offensichtlich kein Anspruch der Versicherten bestand oder die Versicherer nicht zu einem Entgegenkommen bereit waren“. Bei 1060 Beschwerden beziehungsweise 20,4 Prozent der Fälle gab es eine Einigung. Weitere 325 Verfahren (6,3 Prozent) wurden auf Wunsch des Antragsstellers eingestellt.

Themen rund um Corona häufiger Streitgrund

 

Neben regelmäßig wiederkehrenden Themen wie der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen und Gebührenstreitigkeiten wurde die Arbeit des Ombudsmanns auch 2021 von der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie geprägt. Etliche Anträge erreichten den Ombudsmann aufgrund der in diesem Zusammenhang neu auftretenden Fragestellungen in der privaten Krankenversicherung. So im Bereich der Gebührenstreitigkeiten zum Thema Corona-Tests bei stationärer Behandlung. Die Zahl der hierzu eingereichten Anträge betrug für Voll- und Zusatzversicherte rund 140.

Beitragserhöhungen nach BGH-Urteilen auf dem Prüfstand

 

Daneben wendeten sich auch in diesem Jahr Versicherte aufgrund von Beitragsanpassungen an die Schlichtungsstelle. Hier ging es im Einzelnen konkret um die Wirksamkeit der Beitragsanpassungen der letzten Jahre unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. Durch zwei BGH-Urteile sahen sich viele Versicherte veranlasst, die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen der letzten Jahre infrage zu stellen. Dies wurde laut des Berichts offensichtlich verstärkt durch Angebote von Rechtsanwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Rückforderungsansprüche der Versicherten geltend zu machen.

In Summe lösungsorientiertes Beschwerdemanagement 

 

Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, allerdings bei unter 0,02 Prozent. Dazu heißt es im Tätigkeitsbericht: „Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer.“

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
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