31.03.2022 Sparten/Produkte

PKV-Verband will neuen Generationenvertrag für die Pflege

Die jüngeren Bevölkerungsgruppen müssen für die Pflege privat mehr vorsorgen, sollen dabei aber durch staatliche Förderung unterstützt werden. So stellt sich der Verband der Privaten Krankenkassen die Zukunft der Pflege in Deutschland vor. Heikel: Die gesetzlichen Leistungen sollen altersdynamisch abgeschmolzen werden.

Bei dem nun vorgeschlagenen Modell der Dynamisierung der Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung würden vor allem private Anbieter durch den wachsenden Bedarf an Zusatzversicherungen profitieren. (Foto: © Kzenon - stock.adobe.com)
Bei dem nun vorgeschlagenen Modell der Dynamisierung der Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung würden vor allem private Anbieter durch den wachsenden Bedarf an Zusatzversicherungen profitieren.
(Foto: © Kzenon - stock.adobe.com)

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat ein Konzept zur künftigen Finanzierung der Pflege vorgelegt. Diese trägt den unbescheidenen Namen „Neuer Generationenvertrag“. Das Papier soll Leitplanken für eine solidarische und generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung beschreiben.

Mehr private Vorsorge als Allheilmittel

 

Eine Neuordnung der Pflege ist aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland zwingend erforderlich, stellen die Autoren fest. Werde nicht gegensteuert, wird sich laut PKV-Verband der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte in den kommenden zwei Jahrzehnten verdoppeln. Sollte die nächste Pflegereform erneut dem bisherigen Umlageverfahren folgen, sei auch das Ziel einer Begrenzung der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent nicht zu halten. Die Einführung eines dauerhaften Steuerzuschusses sei ebenfalls keine nachhaltige Lösung für das demografische Problem. Stattdessen müssten im Sinne der Generationengerechtigkeit die Eigenverantwortung und private Vorsorge gestärkt, zugleich aber im Sinne der Solidarität diejenigen unterstützt werden, die für private Vorsorge zu alt oder zu einkommensschwach sind.

Leistungen sollen altersabhängig dynamisiert werden

 

Was sich ändern soll: Für Menschen ab 85 Jahren, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, pflegebedürftig zu werden oder es schon sind, sollen die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erstmals regelmäßig dynamisiert werden. Die Dynamisierung soll sich an der realen Kostenentwicklung orientieren und diese zur Hälfte abdecken. Damit werde auch das Wachstum der Eigenanteile begrenzt. Doch das bleibt nicht so. Für die 84- bis 61-Jährigen sollen die Leistungsansprüche aus dem Umlageverfahren regressiv abgeschmolzen und Leistungen der Pflegeversicherung eingefroren werden. Ab Alter 60 werde der Leistungsanspruch auf dem heutigen Niveau festgeschrieben und die wachsenden Eigenanteile müssten vollständig durch private Vorsorge abgesichert werden.

Pflegezusatzversicherungen sollen Vorsorgelücken schließen

 

Mit Pflegezusatzversicherungen lasse sich die „Pflegelücke“ zwischen den gesetzlichen Teilkaskoleistungen und den realen Kosten heute schon zu bezahlbaren Preisen vollständig schließen, behauptet der PKV-Verband und gibt ein Beispiel: Wer die gesetzlichen Leistungen bei ambulanter Pflege verdoppeln und im Fall stationärer Pflege den durchschnittlichen Eigenanteil von monatlich rund 2100 Euro vollständig absichern will, findet hierfür Pflegezusatzversicherungen schon zu monatlichen Beiträgen ab 33 Euro im Monat bei einem Abschluss mit 25 Jahren und bis zu 116 Euro im Monat bei einem Abschluss mit 55 Jahren. In den meisten Fällen dürfte aber schon ein deutlich niedrigeres Pflegemonatsgeld für die Pflegevorsorge ausreichend sein – dann reduziere sich der Beitrag entsprechend.

Fördermaßen auf Staatskosten

 

Um die private Pflegevorsorge in möglichst allen Schichten der Gesellschaft zu verankern, sind laut PKV-Verband diverse Förderinstrumente denkbar. Zu diesen zähle die Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. So ließen sich ganze Belegschaften gegen das Pflegerisiko absichern. Denkbar seien auch ein Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung (bei Produkten mit angemessenem Leistungsumfang) und Zuschüsse für Personen, die nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren würden, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen. Außerdem könnten sich Personen, die aufgrund eines hohen Alters einen sehr hohen Beitrag zahlen müssten, bei einem Versicherungsunternehmen über einen Einmalbeitrag ein günstigeres Einstiegsalter und damit eine deutlich niedrigere Prämie sichern.

„Der Vorschlag (...) baut eine Brücke zwischen den Generationen“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Wer die Pflege sozial gerecht reformieren will, darf nicht nur an die heutigen Pflegebedürftigen denken. Genau da aber liegt die Schwäche vieler anderer Modelle. Ob Zuschüsse aus Steuergeldern, Pflege-Vollversicherung oder Deckelung von Eigenanteilen: Dies alles würde die Jüngeren noch weiter belasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen.“


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