SIGNAL IDUNA optimiert Beihilfetarif
Höhere Heilpraktiker-Leistungen, Verzicht aufs Hausarztprinzip, Erstattungen bei Zahnersatz oder auch Zweibettzimmer und Wahlarzt im Krankenhaus: Der Krankenversicherer SIGNAL IDUNA hat seinen Tarif für Beamtenanwärter überarbeitet.
Jährlich starten in Deutschland rund 35.000 Beamtenanwärter ihre Laufbahn. Obligatorisch ist für sie die Suche nach einer leistungsstarken und beitragsgünstigen privaten Krankenversicherung. Diese Zielgruppe hatte die SIGNAL IDUNA bislang mit ihrem Beihilfetarif „Komfort-B“ im Blick. Nun wurde der Tarif grundlegend überarbeitet und durch den „Komfort-B+“ ersetzt. Die Tarifumstellung ist nach Angaben der Signal Iduna den veränderten Bedürfnissen von Beamtenanwärtern geschuldet – zum Beispiel in Bezug auf Ihre dienstlichen Einsatzorten. Das Hausarztprinzip und die sogenannten Generikaregelungen waren nicht mehr zeitgemäß. Besonders erfreulich: Trotz der wesentlichen Leistungsverbesserungen im Komfort-B+ bleiben die Anwärterbeiträge deutlich unter dem Vorjahresniveau.
Neuer Komfort-Tarif mit deutlichen Mehrleistungen
Der Tarif Komfort-B+ beinhaltet unter anderem Erstattungen für ärztliche Behandlungen (ohne Hausarztprinzip), 100 Prozent für Arzneimittel (ohne Generikaregelung), höhere Heilpraktiker-Leistungen, Erstattungen bei Zahnersatz oder auch Zweibettzimmer und Wahlarzt im Krankenhaus. Die Versicherung läuft dann nach Ausbildungsende in den Normaltarifen weiter. Außerdem können Beamtenanwärter bei Leistungsfreiheit eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen erhalten.
Da der Tarif Komfort-B+ deutliche Mehrleistungen im Vergleich zu seinem Vorgänger vorsieht, ist eine Umstellung grundsätzlich nur mit Risikoprüfung möglich. Ausgenommen von dieser Reglung sind Komfort-B-Kunden, deren Versicherung erst seit diesem Jahr läuft. Sie können noch bis zum 31. Mai ohne erneute Gesundheitsprüfung in den neuen Tarif wechseln. Eine zusätzliche Umstellungsmöglichkeit bietet das Optionsrecht aus Komfort-B“. Nach Ablauf von 36 oder 72 Monaten und zu bestimmten Anlässen (z. B. Laufbahnwechsel) haben Versicherte das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die zum Zeitpunkt der Umstellung angebotenen Beihilfetarife der aktiven Produktpalette umzustellen. Hierzu zählt auch der Tarif Komfort-B+.