12.03.2021 Sparten/Produkte

Erstes Sozialpartner­modell in Deutschland gestartet

„Die Deutsche Betriebsrente“, eine bAV-Kooperation zwischen den Versicherer Talanx und Zurich mit der Dienstleisungsgewerkschaft ver.di soll als erstes Tarifmodell ihrer Art bundesweit Schule machen.

Zusatz-Rente vom Arbeitgeber: Die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge wird künftig eine immer größere Rolle spielen. (Foto: © Daniel Ernst - stock.adobe.com)
Zusatz-Rente vom Arbeitgeber: Die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge wird künftig eine immer größere Rolle spielen.
(Foto: © Daniel Ernst - stock.adobe.com)

„Die Deutsche Betriebsrente”  ist das erste bundesweite Sozialpartnermodell. Daran beteiligt sind die zwei Branchenschwergewichte Talanx und Zurich sowie die Gewerkschaft ver.di, die nach langen Verhandlungen ihre Kooperation nun final verkündet haben. Zum endgültigen Startschuss fehlt lediglich noch der obligatorische Segen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

11.000 Beschäftigte profitieren  

 

Künftig können über das neue Versorgungsmodell rund 11.000 Beschäftigte der Talanx Gruppe ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auch über die reine Beitragszusage abschließen. Neben den Arbeitnehmerbeiträgen aus der Entgeltumwandlung fließen auch die gesetzlichen Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15 Prozent in den Aufbau der Versorgung ein. Außerdem leisten die Arbeitgeber auf jeden Euro Beitrag einen ergänzenden Sicherungsbeitrag, der dem Kollektiv als zusätzlicher Sicherheitspuffer zugutekommt. Damit habe das Sozialpartnermodell, auch wenn keine formellen Garantien ausgesprochen werden dürfen, ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Vorreiter für andere Branchen

 

„Dies ist ein Meilenstein für die Altersversorgung in Deutschland. Mit dem Sozialpartnermodell setzen wir auch in der bAV auf die Chancen des Kapitalmarkts”, sagt Dr. Christopher Lohmann, der im Vorstand der Talanx Gruppe für den Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung Deutschland verantwortlich ist.

Beim Kooperationspartner, der Zurich Gruppe Deutschland ist man ebenfalls erfreut über die erfolgreiche Zusammenarbeit. Für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht ist "die Deutsche Betriebsrente eine Blaupause, die ver.di auch auf andere Branchen in Deutschland anwenden kann.” Es seien nun grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, die von interessierten Arbeitgeberverbänden übernommen werden können, um mit diesem Durchführungsweg mehr Bürgern den Zugang zur bAV zu ermöglichen.  

Lobende Worte gibt es auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Lösung zeigt: Wir Versicherer stehen bereit, zusammen mit den Sozialpartnern praktikable Lösungen zu entwickeln und umzusetzen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Politik in der Pflicht

 

Bis zur ersten konkreten Umsetzung eines großen Sozialpartnermodells hat es lange gedauert. Die Möglichkeit eines solchen bAV-Konstrukts wurde bereits im Jahr 2018 mit Inkrafttreten des Betriebsrenten­­­stärkungsgesetz (BRSG) geschaffen. Dabei dürfen sich die Sozialpartner – Arbeitgeber und Gewerkschaften – im Rahmen von Tarifverträgen auf eine Beitragszusage in der bAV einigen, deren Renditehöhe bzw. Zielrenten gemäß der gesetzlichen Vorgaben jedoch unverbindlich bleiben können.

Die Pioniere von „Die Deutsche Betriebsrente” hoffen indes, den Schwung der Verhandlungen mit ver.di aufzunehmen und weitere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften von dem Zielrentenkonzept zu überzeugen. Lars Golatka, bAV-Bereichsvorstand bei Zurich sieht hier die Politik in der Pflicht. Er fordert insbesondere eine stärkere Förderung von Geringverdienern sowie eine „Öffnung für Unternehmen ohne Zugang zu dieser tarifvertraglichen Lösung.” Die bisherige Komplexität der bAV müsse künftig durch Automatisierung und digitale Beratung weiter abgebaut werden.

Auch GDV-Chef Asmussen appelliert an die politischen Entscheidungsträger: „Es braucht unverändert mehr Impulse, um die Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv zu machen. Denn diese Firmen unterliegen oft keinem Tarifvertrag. Insbesondere ist es erforderlich, auch außerhalb des Sozialpartnermodells Produkte mit flexiblen Garantien einsetzen zu können.”


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