LV 1871: Attraktivere BU-Versicherung für junge Kunden
Auf mehr Flexibilität setzt die LV 1871 bei ihrer überarbeiteten Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zielgruppe der Auszubildenden und Studenten. Vor allem die Möglichkeiten bei der Nachversicherungs- und Zukunftsgarantie wurden erweitert.
Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „Golden BU" zum April überarbeitet. Sie soll nach Unternehmensangaben vor allem für junge Menschen noch attraktiver werden. „Gerade für Schüler, Auszubildende und Studenten spielt die Flexibilität einer Versicherung eine große Rolle, denn ihre Lebensumstände wandeln sich während der Vertragslaufzeit. Mit unseren nun vorgestellten Neuerungen gehen wir auf genau diese Wünsche ein und bieten dieser Zielgruppe einen zusätzlichen Mehrwert“, sagt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und Produktentwicklung bei der LV 1871.
Für Studenten und Auszubildende hebt die LV 1871 die maximalen BU-Renten an. Studenten können jetzt bis zu 2000 Euro monatlich absichern. Für Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme nun 1500 Euro im Monat. Die Anpassungen gelten für den Großteil der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.
Leistungsverbesserungen für mehr Transparenz und Flexibilität
Um das Produkt nach eigenen Angaben noch transparenter zu gestalten, passt der Lebensversicherer die Regelungen zur Leistungsprüfung an. So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studenten als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Bei Auszubildenden stellt die LV 1871 ab sofort entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab – es gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug. Ergänzend zu den 16 bestehenden Ereignissen können Versicherte nun Anpassungen der Versicherungssummen durch die Nachversicherungsgarantie auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung in Anspruch nehmen. Das gilt ebenso beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.
Überarbeitete Zukunftsgarantie
Die sogenannte „Zukunftsgarantie“ der LV 1871 wurde gleich mehrfach überarbeitet. Versicherte können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Während eine Verdopplung der BU-Rente bislang lediglich beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann sie nun auch zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung vorgenommen werden – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten. Mit Berufseinstieg haben junge Kunden zudem die Möglichkeit, gegen Mehrbeitrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen – ohne erneute Risikoprüfung. Wurde der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel abgeschlossen, können Versicherte diese innerhalb von zwölf Monaten nach erstmaligem Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.
Produktanpassungen für alle Kunden
Weitere Neuerungen, von denen Versicherungsnehmer aller Altersgruppen nach LV 1871-Angaben profitieren, beziehen sich auf die Verbesserung der Wiedereingliederungshilfe, einen leistungsstärkeren Arbeitsunfähigkeits-Baustein, eine transparentere Regelung zur Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Anpassungen bei den Standard-Risikofragen.