16.04.2021 Sparten/Produkte

LVM Versicherung bietet innovativen BU-Schutz für Schüler

Eltern können ihre Kinder nun bereits als Zehnjährige gegen Berufsunfähigkeit absichern. Berufsklassifizierung verhindert Wartezeit für den Leistungsfall.

Schüler von Beruf – diese Klassifizierung der LVM Versicherung macht den Abschluss einer BU-Versicherung für Kinder ab zehn Jahre interessanter. (Foto: klimkin/Pixabay)
Schüler von Beruf – diese Klassifizierung der LVM Versicherung macht den Abschluss einer BU-Versicherung für Kinder ab zehn Jahre interessanter.
(Foto: klimkin/Pixabay)

Die LVM hat ihren Berufsunfähigkeitsschutz (BU-Schutz) für Schüler überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Die BU für Schüler lässt sich schon ab einem Alter von zehn Jahren abschließen. Das Thema Berufsunfähigkeit treibt vor allem junge Menschen und ihre Eltern um: Rund zwei Drittel derjenigen, die sich im vergangenen Jahr für eine entsprechende Police bei der LVM Versicherung entschieden haben, waren unter 25 Jahre. Auffällig dabei: Der Schüleranteil am BU-Neugeschäft lag im Fünf-Jahres-Schnitt zuletzt bei stattlichen zwölf Prozent.

Keine abstrakte Verweisung: Schüler gelten jetzt als Berufstätige

 

Wie sinnvoll BU-Policen sein können, belegen Jahr für Jahr die Statistiken: Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland scheidet krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Mit ihrem Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler bietet die LVM Eltern nun die Möglichkeit, ihre Kinder bereits mit zehn Jahren abzusichern. Bislang betrug das Mindestalter für Versicherte 15 Jahre. Darüber hinaus gilt der Status „Schüler“ im Sinne der Vertragsbedingungen ab sofort uneingeschränkt als Beruf. Der BU-Schutz beginnt somit mit dem ersten Tag der Vertragslaufzeit. Die vereinbarte Rente zahlt der Versicherer aus Münster dann, wenn der Schüler nur zu 50 Prozent oder weniger am Unterricht teilnehmen kann – und das mindestens sechs Monate lang. Die Aufnahme des „Schülers“ in die Berufsklassifizierung der LVM bringt nach Unternehmensangaben zusätzlich den Vorteil für Kunden, dass Schüler im Falle einer Berufsunfähigkeit – genauso wie im späteren Berufsleben – nicht verwiesen werden können, beispielsweise auf eine andere Schulform oder eine alternative Ausbildung.


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