Swiss Life erweitert Grundfähigkeitsversicherung
Schieben und ziehen, Fahrradfahren, tippen und Handy-Nutzung – „Swiss Life Vitalschutz" jetzt mit vier neuen Leistungsauslösern.
Wer bietet mehr? Im Bereich Grundfähigkeitsversicherungen findet derzeit ein echter Leistungswettbewerb statt. Bedeutet: Immer mehr Anbieter erweitern ihr Portfolio und die Anzahl der versicherten Fähigkeiten. Zuletzt haben die Dortmunder (u.a. Herz- Lungenfunktion, psychische Einschränkungen) und Helvetia (Nachversicherungsgarantien) ihre Tarife aufgebessert. Nun verpasst auch die Swiss Life ihrem „Swiss Life Vitalschutz" ein Upgrade.
Wer das Smartphone nicht mehr nutzen kann, bekommt Geld
Zu den bislang geltenden 22 Leistungsauslösern kommen ab sofort vier weitere hinzu: „Schieben und Ziehen“, „Fahrradfahren“ sowie die „digitalen“ Grundfähigkeiten „Tastatur benutzen“ und „Smartphone/ Tablet-Nutzung“. „Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden auf offene Ohren stoßen“, sagt Stefan Holzer, Leiter der Versicherungsproduktion bei Swiss Life und Mitglied der Geschäftsleitung.
Nach dem Tarif-Upgrade sind nun insgesamt bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar. Als weiteres Highlight nennt die Swiss Life die Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Infektionskrankheiten (Infektionsklausel). Die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) bieten bereits die Neuerungen an. Hier profitieren nicht nur die Branchenangehörigen, sondern auch deren Familienangehörige. Insgesamt können sich damit mehr als 17 Millionen Berechtigte umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit absichern.
Optionale Einmalzahlung – beschränkt auf fünf Leistungsfälle
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung auch dann Geld, wenn man seinen Beruf weiter ausüben kann. Außerdem haben „Swiss Life Vitalschutz“-Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Teilkapitalisierungen. Beim Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und ÖPNV-Nutzung können sie sich gleich zu Beginn eine Einmalauszahlung beanspruchen. „Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt“, so Holzer.