Württembergische launcht auch eine Grundfähigkeitsversicherung
Erstmaliges Angebot einer Grundfähigkeitsversicherung: Württembergische glaubt an Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für jüngere Kunden.
Die Produktentwickler der Württembergischen Versicherung sind derzeit besonders fleißig. In den vergangenen Tagen brachte das Unternehmen mehrere neue Policen auf den Markt – und nun erstmalig auch eine Grundfähigkeitsversicherung. Die Stuttgarter folgen damit einem Markttrend: Viele Unternehmen versuchen derzeit mit der Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu etablieren. Sie soll den Versicherten vor den finanziellen Folgen im Falle des Verlusts einer elementaren Fähigkeit schützen.
Nur sieben Grundfähigkeiten versichert
Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen sind als Grundfähigkeiten abgesichert. Eine im Marktvergleich eher geringe Zahl. Bereits beim Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate zahlt das Unternehmen eine monatliche Grundfähigkeitsrente – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt wird oder nicht. Der Versicherungsschutz besteht im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Unfalls oder von Kräfteverfall. Die Auszahlung der Rente erfolgt so lange, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust wird die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person trotz Beeinträchtigung in der Lage ist weiterzuarbeiten, denn die Auszahlung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.
Der Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist für Kinder ab dem 7. Lebensjahr möglich. Für Änderungen im Leben wie etwa Heirat, Geburt eines Kindes oder steigendes Einkommen gibt es eine Nachversicherungsoption. Der Versicherungsschutz kann dann ohne eine erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.