Exklusiv 18.02.2022 Vermittlerwelt

Was auf Vermittler in Sachen Nachhaltig­keit zukommt

Transparenz- und Offenlegungspflichten oder die Delegierte Verordnung zur IDD: Die EU macht Druck und Vermittler müssen sich neues Wissen in Sachen Nachhaltigkeit aneignen. Aus den Pflichten ergeben sich aber auch Vertriebschancen, erklärt Alexander Heimrath von der Deutschen Makler Akademie in seinem Gastbeitrag.

Vermittler müssen in ihren Beratungsprozess künftig Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen, auch wenn die harten Kriterien dafür noch nicht feststehen. (Foto: © Tinnakorn - stock.adobe.com)
Vermittler müssen in ihren Beratungsprozess künftig Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen, auch wenn die harten Kriterien dafür noch nicht feststehen.
(Foto: © Tinnakorn - stock.adobe.com)

Im Sinne des Zwei-Grad-Ziels von Paris hat die Europäische Union 2018 einen Aktionsplan („Sustainable Finance“) veröffentlicht. Eine der Maßnahmen daraus ist die Offenlegungs- bzw. Transparenzverordnung (TVO), die seit dem 10. März 2021 EU-weit angewendet werden muss. Seitdem müssen Finanzberater – darunter fallen auch Versicherungsvermittler, die Beratung für Versicherungsanlageprodukte (Insurance-based Investment Products / IBIPs) erbringen – offenlegen, inwieweit sie ökologische (Environmental) und soziale (Social) Kriterien und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Governance) beachten und wie nachhaltig ihre Produkte sind. Die Brüsseler Kommission bewies dabei einmal das richtige Gespür, wie ich finde. Schließlich sind Angebot und Nachfrage in Sachen nachhaltigen Anlage- und Versicherungsprodukte in den vergangenen Jahren enorm angestiegen.

Kleine Vermittlerbetriebe von EU-Verordnung noch nicht betroffen

 

Betroffen von den neuen Pflichten sind auch die Vermittler von Versicherungsanlageprodukten, die explizit zu den Finanzberatern zählen. Unter die TVO fallen jedoch zunächst nur solche Vermittlerbetriebe, die mindestens drei Beschäftigte haben. Vermittler, die ausschließlich Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen anbieten, sind nicht betroffen, ebenso wie Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34f GewO. Ich gehe aber davon aus, dass der europäische Gesetzgeber dies in absehbarer Zeit nachholen wird.

Wie sehen die neuen Pflichten aus?

 

Aus den Artikeln 3, 4 und 5 der Transparenzverordnung ergeben sich Veröffentlichungspflichten auf der Website der Versicherungsvermittler. So müssen Vermittler informieren ob und ggf. wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung und Vermittlung zu Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hierfür ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht.

Zudem muss informiert werden, wie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.  Ein Hinweis auf die Informationen von Anbietern (Produktgebern) dürfte derzeit ausreichen. Des Weiteren ist offenzulegen, ob die Vergütung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken steht, also beispielsweise mehr, gleich oder weniger vergütet wird, wenn der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen berücksichtigt. Dazu, wie und an welcher Stelle diese Veröffentlichungen erfolgen sollen, gibt es keine Vorgaben.

Ab August 2022 müssen Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt werden

 

Auch im Beratungsprozess hat eine vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu erfolgen (Art. 6 TVO). Es ist also zu dokumentieren, wie Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsgespräch einbezogen wurden. Zukünftig (ab Inkrafttreten der Delegierten Rechtsverordnung zur IDD; voraussichtlich ab August 2022) müssen Berater und Vermittler von Finanzanlageprodukten ihre Kunden aktiv zu deren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit befragen. Grundvoraussetzung stellt dann die sogenannte EU-Taxonomie dar. Diese wird ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bereitstellen.

Vermittler sollten sich nicht vor Regularien scheuen, sondern diese als Chance wahrnehmen mit Kunden in Kontakt zu treten.

Alexander Heimrath, Produktmanager, Deutsche Makler Akademie GmbH

Weiterbildungsangebote nutzen

 

Viele neue Regeln bedeuten für Vermittler enorme Anpassungen. Auf diese gilt es sich vorzubereiten. Die Deutsche Makler Akademie hat bereits eine Fülle an Weiterbildungsangeboten entwickelt, die den Anforderungen der Transparenzverordnung entsprechen. Mit deren Hilfe können Vermittler sich das notwendige Wissen nicht nur aneignen, sondern lernen, dies in der Praxis auch einzusetzen bzw. umzusetzen. Insbesondere der Zertifikats-Lehrgang „Experte nachhaltige Versicherungen und Finanzen“ vermittelt Grundlagen zu den Themen Umwelt, Soziales sowie gute Unternehmensführung und thematisiert den Wertewandel in der Gesellschaft. Im Fokus der praxisnahen Ausbildung steht ein Marktüberblick, der bisherige Angebote ebenso berücksichtigt wie relevante Institutionen oder Bewertungskriterien. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Beispielen und Beratungsansätzen aus der Vermittlerpraxis.

Expertise schafft neue Möglichkeiten für den Vertrieb

 

Meine Empfehlung: Vermittler sollten sich nicht vor diesen Regularien scheuen, sondern diese als Chance wahrnehmen mit Kunden in Kontakt zu treten. Denn die Begriffe Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind in aller Munde. Und das birgt enormes Vertriebspotenzial für Versicherungsvermittler und Finanzberater, die sich hier frühzeitig mit Expertise positionieren. Und das geht nicht nur im Vorsorgegeschäft insbesondere über die nachhaltige Geldanlage. Auch oder gerade im Bereich Komposit lassen sich nachhaltige Deckungskonzepte anschaulich im Vermittlungsgespräch erklären. Auf Seiten der Anbieter und Vermittler gibt es also beste Voraussetzungen, um die Klimaziele von Paris zu erreichen. Jetzt liegt es an ihnen, die Kunden zu erreichen und ihre Kauf- bzw. Investitionsverhalten in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken.


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