AfW-Umfrage: Mehrheit beurteilt neue Berufsbezeichnung positiv
Vermittlerinnen und Vermittler dürfen sich nun als Finanzberaterin und -berater bezeichnen. Das hat die EU festgelegt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht Vorteile für die Kundenansprache.
Allen kann man es nicht allen recht machen, aber offenbar doch vielen: Knapp zwei von drei Mitgliedern im AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. können sich gut vorstellen, künftig unter der Berufsbezeichnung „Finanzberaterin“ oder „Finanzberater“ zu agieren. 21 Prozent lehnen dies ab, 14 Prozent haben dazu keine Meinung, so das Ergebnis einer Mitgliederbefragung des Vermittlerverbands aus Berlin. Anlass für das Meinungsbild: Mit dem Start der Transparenzverordnung am 10. März hat die EU den neuen Oberbegriff für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Versicherer, Banken und Wertpapierfirmen eingeführt – der perspektivisch auch von Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler genutzt werden darf.
Beratung wird stärker betont
„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Position des Verbands. Tatsächlich erwarten 33 Prozent der AfW-Mitglieder eine Imageaufwertung durch die Verwendung der neuen Berufsbezeichnung. Rund die Hälfte der Befragten rechnen in der Kundenwahrnehmung weder mit positiven noch mit negativen Effekten. 15 Prozent empfinden den Oberbegriff als abwertend und befürchten Nachteile fürs eigene Geschäft.
Befragung nun offen für alle
An der Online-Umfrage haben in der Zeit vom 3. bis 5. Mai insgesamt 316 AfW-Mitglieder teilgenommen. Sie ist nun auch für Nicht-Mitglieder zugänglich. „Alle Vermittlerinnen und Vermittler sind herzlich eingeladen, ebenfalls Ihre Meinung zu diesem neuen Oberbegriff abzugeben“, fordert Rottenbacher die Branche zur Teilnahme auf.