01.07.2020 Vermittlerwelt

Entscheidung über Vermittleraufsicht vertagt

Parlament beschäftigt sich erst nach der Sommerpause wieder mit umstrittenem Gesetz.

Leerstand: In der Sommerpause finden keine Gesetzesabstimmungen statt. (Foto: moerschy/Pixabay)
Leerstand: In der Sommerpause finden keine Gesetzesabstimmungen statt.
(Foto: moerschy/Pixabay)

Hoffnung für die Vermittlerbranche: Bei der Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020 wurde die Entscheidung zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin erneut vertagt. Das Parlament kann sich also erst nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Zeitplan zur Umsetzung – Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 – ist damit nicht mehr zu halten.

Branchenverband erneuert Kritik

 

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in der Finanzbranche höchst umstritten. Experten befürchten insbesondere eine finanzielle Mehrbelastung für § 34f-Vermittler. Entsprechend positiv wurde die Verschiebung kommentiert: „Eine andere Entscheidung wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung gedacht werden kann“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Der AfW erneuerte seine Kritik an dem Gesetzentwurf, die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27. Mai nochmals von verschiedenen Fachleuten bestätigt worden sei.


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