07.07.2021 Vermittlerwelt

Geldwäsche: Mehr Transparenz, aber auch mehr Aufwand

Zum 1. August gilt ein verschärftes Transparenzregister, das im europaweiten Kampf gegen Geldwäsche helfen soll. Vermittlerverbände sehen Mehraufwand auf ihr Klientel zukommen. AfW und VOTUM haben als Hilfestellung einen Leitfaden entwickelt.

Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (kurz: Geldwäschegesetz) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert. (Foto: © fotomek - stock.adobe.com)
Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (kurz: Geldwäschegesetz) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert.
(Foto: © fotomek - stock.adobe.com)

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben einen kostenlosen Leitfaden zur Umsetzung neuer Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) erarbeitet. Die beiden Interessenverbände stellen diesen nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung. Er umfasst insbesondere Formulare und Arbeitshilfen, die eine praxisorientierte Hilfestellung für die Umsetzung der neuen Pflichten aus dem GwG bietet.

Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen

 

Durch die diversen Novellierungen und Anpassungen der vergangenen Jahre sei das Gesetz nicht übersichtlicher geworden, sondern werfe in seiner Anwendung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, eine Vielzahl von Fragen auf. Dazu Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens nun mit gutem Beispiel vorangehen.“

VOTUM-Vorstand Martin Klein betont: „Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung.“ Die Verbände setzen sich nach eigenen Angaben im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gelte insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.

Transparenzregister wird Vollregister

 

Hintergrund des Angebots von AfW und VOTUM ist eine weitere Verschärfung des GwG zum 1. August. Änderungen ergeben sich für Unternehmen daraus vor allem in Hinblick auf das Transparenzregister, das bisher als Auf­fan­g­re­gis­ter aus­ge­stal­tet war. Danach war eine Mel­dung des wirt­schaft­lich Berech­tig­ten an das Tran­s­pa­renz­re­gis­ter ent­behr­lich, wenn sich alle erfor­der­li­chen Anga­ben aus bestimm­ten öff­ent­lich ein­seh­ba­ren Regis­tern, etwa dem Han­dels-, Part­ner­schafts-, Genos­sen­schafts- oder Ver­eins­re­gis­ter erga­ben.

Das ist zukünftig nicht mehr der Fall. Mit dem neuen Vollregister werden nun die Daten zu allen wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar dort eingetragen und digital einsehbar sein. Fast alle Unternehmen müssen zukünftig ihre Eintragungen auch fortlaufend überprüfen und bei etwaigen Änderungen aktualisieren. Auch die bis­he­rige Pri­vi­le­gie­rung für bör­sen­no­tierte Akti­en­ge­sell­schaf­ten, bei denen die geld­wä­sche­recht­li­che Kon­trolle über die Bör­sen­no­tie­rung als aus­rei­chend nach­ge­wie­sen ange­se­hen wurde, wurde auf­ge­ho­ben. Sie wer­den nun mit den ande­ren Rechts­ein­hei­ten gleich­be­han­delt.

Instrument gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 

 

Mit der Aufwertung des Transparenzregisters will die Politik im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung europaweit vorankommen. Finanzminister Olaf Scholz sagte dazu im Februar: „Damit soll es leichter fallen, die oft absichtlich komplexen Firmenkonstrukte zu durchschauen, Strohmänner zu erkennen und Briefkastenfirmen aufzuspüren. Dieses Instrument soll deutsche Unternehmen davor schützen, mit unseriösen Geschäftspartnern und kriminellen Machenschaften in Verbindung zu kommen. Da Geldwäsche nicht vor Landesgrenzen haltmacht, erleichtern und intensivieren wir zudem den Austausch von Daten innerhalb der europäischen Familie.“ Experten befürchten für die deutsche Wirtschaft aber auch einen erheblichen Mehraufwand und sehen in dem Vollregister ein zusätzliches Haftungsrisiko für die Geschäftsführung. 


Weitere Artikel

Listing

27.02.2024 Vermittlerwelt

Maklerpools: Vermittler setzen auf mehrere Partner

Einer reicht nicht. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzt die Mehrheit der Makler die Dienste mehrerer Pool-Anbieter. Größe und Provisionen spielen bei der Auswahl nur eine untergeordnete Rolle. Wo Makler ihre Prioritäten setzen.

> weiterlesen
Listing

21.02.2024 Vermittlerwelt

Barometer: Vermittler mit fünf Prozent Gewinn-Plus

Mehr Umsatz und Gewinn, aber auch größere Verdienstunterschiede in der Vermittlerschaft – das ergab die jährliche Online-Branchenumfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Es bleibt dabei, dass etwa die Hälfte der Vermittlerinnen und Vermittler nur einen Gewinn von 50.000 Euro oder weniger haben. Doch die Gruppe der Topverdiener verbuchte das stärkste Plus.

> weiterlesen
Listing

24.01.2024 Vermittlerwelt

Geldwäschegesetz: Vermittler hinken hinterher

Laut AfW-Umfrage erfüllt ein Großteil der Vermittlerinnen und Vermittler die seit Jahresbeginn geltenden Auflagen in Sachen Geldwäsche nicht ausreichend. Warum Betroffene das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten und wo sie fachkundige Hilfestellung vom Verband bekommen.

> weiterlesen