14.01.2022 Vermittlerwelt

Nachhaltig beraten: Experten-Ausschuss entwickelt DIN-Leitfaden

Umwelt, Soziales, Führung – was ist Verbrauchern in Sachen Nachhaltigkeit wichtig? Beim Deutschen Institut für Normung entwickelt ein Arbeitsausschuss jetzt einen ESG-Leitfaden, mit dem Finanz- und Versicherungsberater die Nachhaltigkeits­präferenzen ihrer Kunden abfragen können. Bis April soll ein Entwurf vorliegen.

Mehr Pflichten für Vermittler: Nach den Plänen der EU-Kommission sollen sie ab diesem Sommer auch die Nachhaltigkeitswünsche ihrer Kunden erfragen. (Foto: © Rido/Dreamstime.com)
Mehr Pflichten für Vermittler: Nach den Plänen der EU-Kommission sollen sie ab diesem Sommer auch die Nachhaltigkeitswünsche ihrer Kunden erfragen.
(Foto: © Rido/Dreamstime.com)

Auf Vermittler und Berater in der Finanz- und Versicherungsbranche kommen ab diesem Sommer neue Regularien zu: Nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission haben sie ab dem 2. August 2022 die Pflicht, im Beratungsgespräch die Vorlieben ihrer Kunden in puncto Nachhaltigkeit abzufragen. Doch wie können die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit ein Arbeitsausschuss, der sich zum Ziel gesetzt hat, ein Modul zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen zu erarbeiten.

Breite Beteiligung an Experten-Ausschuss

 

An dem Arbeitsausschuss beim Deutschen Institut für Normung (DIN e. V.) mit dem sperrigen Titel NA 159-07-01 AA „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt” sind Fachleute von Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern und Verbänden sowie Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler vertreten. Das geplante ESG-Modul (Environment, Social, Governance) ist eine Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte” nach DIN 77230.

Das Modul in Form eines Leitfadens solle Verbraucher vor manipulativer Abfrage schützen und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden, teilte das Institut mit. Gleichzeitig solle der Baustein Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben.

Nachhaltigkeit bei allen Finanzthemen im Blick

 

Nach den Vorstellungen der Initiatoren kann der Baustein als Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, aber auch losgelöst davon anwendbar sein. Die modulare Erweiterung begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden”, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.

38 Organisationen beteiligen sich an dem neuen DIN-Projekt. Mit der vielfältigen Zusammensetzung des Ausschusses will das Institut gewährleisten, dass die Entwicklung sowohl der deutschen als auch der europäischen Regulatorik im Blick gehalten wird. Bereits erarbeitete Vorlagen von Verbänden und Initiativen fließen in die Arbeit ein. Bis April 2022 soll der Entwurf und bis Juli 2022 die endgültige Fassung des Moduls der Öffentlichkeit vorliegen, sodass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August 2022 verfügbar ist.


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