12.02.2021 Vermittlerwelt

Nachhaltigkeit: Neue Pflichten für Vermittler

Im März tritt die EU-Transparenzverordnung in Kraft. Versicherungs- und Anlagevermittler müssen ihre Kunden dann über die Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten informieren. AfW und VOTUM bieten Hilfe.

Der Klimawandel erfordert in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Umdenken. Nachhaltiges Wirtschaften berücksichtigt aber auch soziale und ethische Ziele. Das gilt auch für Kapitalanlagen von Versicherungen. (Foto: Gerd Altmann/Pixabay)
Der Klimawandel erfordert in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Umdenken. Nachhaltiges Wirtschaften berücksichtigt aber auch soziale und ethische Ziele. Das gilt auch für Kapitalanlagen von Versicherungen.
(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Der Klimawandel zeigt Wirkung: Nicht erst seit der Ankündigung des „Green Deal“ der Europäischen Kommission wächst insbesondere in Europa das Interesse an nachhaltigen Investments, die ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien standhalten. Environment, Social, Governance – ESG dürfte auch für die Versicherungswirtschaft zu einem der wichtigsten Themen in dieser Dekade avancieren.

Neue Vorgaben für die Beratung

 

Regulatorische Vorgaben der EU treiben die Entwicklung voran – und zwingen auch die Vermittlerschaft zum Handeln. Am 10. März tritt mit der EU-Transparenzverordnung (TVO) eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen nicht nur Produktgeber, sondern auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – erweiterte Informationspflichten erfüllen.

Formulierungshilfen für Makler


 
Damit Versicherungs- und Anlagevermittler die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Stichtag erfüllen können, haben der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Verband unabhängiger Finanzdienstleister (VOTUM) praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge entwickelt und ab sofort für die betroffenen Berater zur Verfügung gestellt. Die Informationspflichten aus der TVO betreffen im Wesentlichen den eigenen Internetauftritt und die vorvertraglichen Informationspflichten im Rahmen der Beratungsdokumentation.

VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. So steigt auf Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigen Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten stark, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein. Und sein Kollege Norman Wirth vom AfW ergänzt: „Versicherungsvermittler und Anlageberater haben hier eine Schlüsselposition, um ihren Kunden Orientierung zu bieten. Sie sollten diese Chance unbedingt ergreifen.“

Offenes Webinar

 

Beide Verbände wollen künftig aktiv den Austausch zwischen Produktgebern und Vermittlern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Finanzberatung fördern. Der AfW erkennt hier für sich eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. „Wir werden auch in Zukunft mit guten Partnern aktiv und proaktiv agieren,“ sagt Wirth. So planen der Branchenverband und der Versicherer Standard Life am 23. Februar ein offenes Webinar zur EU-Transparenzverordnung.

 


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