21.12.2021 Vermittlerwelt

Vermittler-Verbände gegen Geldwäsche

Die Verbände AfW und VOTUM begrüßen die verstärkten Bemühungen der neuen Bundesregierung im Kampf gegen Geldwäsche. Die Versicherungsvermittler müssen schon seit einiger Zeit umfangreiche Verpflichtungen erfüllen und bekommen von ihren Organisationen nun einen FAQ-Katalog an die Hand.

Hilfestellung in Sachen Geldwäschegesetz bieten die beiden Vermittlerverbände mit ihrem Informationsangebot. (Foto: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Hilfestellung in Sachen Geldwäschegesetz bieten die beiden Vermittlerverbände mit ihrem Informationsangebot.
(Foto: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine FAQ-Liste (Fragen und Antworten) zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet, die als Download zur freien Verfügung steht. Zielgruppe sind Versicherungsvermittler und unabhängige Finanzdienstleister, Schon im Juli hatten die Branchenverbände unter Führung ihrer Vorstände Norman Wirth und Martin Klein, die beide als Anwälte auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisiert sind, Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention entwickelt und auf ihren Webseiten zur Verfügung gestellt. Im Nachgang zu einer gemeinsamen Onlineveranstaltung wurde nun der Frage-Antwort-Katalog erarbeitet.

Umfangreiche Verpflichtungen für Vermittler

 

Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG), erfährt nach Angaben beider Interessenverbände ständig Verschärfungen – sehr umfangreich 2017, 2020 und zuletzt wieder zum 1. August 2021. Die GwG-Pflicht für Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter) ergibt sich aus §2 Abs. 1 Nr. 8 GwG. Sie gehören damit zu einer Gruppe bestimmter Unternehmen oder Gewerbetreibender, die nach dem Gesetz im Umgang mit ihren Geschäftspartnern Sorgfaltspflichten beachten müssen. Daneben bedarf es eines unternehmensinternen Risikomanagements mit einer Analyse der für die jeweilige Geschäftstätigkeit typischen Geldwäscherisiken. Die Regelungen sollen verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Zudem müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult und unterrichtet werden, und das mindestens einmal im Jahr. 

Ampel-Koalition mit neuer Initiative im Kampf gegen Geldwäsche

 

Die neue Ampel-Koalition hat für die aktuelle Legislaturperiode Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche angekündigt. Konkret soll die Qualität der Daten im Transparenzregister verbessert werden, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Außerdem ist die digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern geplant. Auch eine Stärkung von Strafverfolgungsbehörden und Finanzaufsicht wurde vereinbart. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Behörden personell besser auszustatten, die notwendige digitale Vernetzung sicherzustellen und das Problem Geldwäsche europäisch zu denken, ist der richtige Weg, Geldwäsche in Deutschland endlich effektiv bekämpfen zu können.“ 


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