16.02.2021 Branche

DAK-Gesundheit: Bundestag soll Patienten­beauftragten wählen

Im Streit um die unabhängige Patientenberatung meldet sich die Krankenkasse DAK mit einem neuen Modell zu Wort: Eine starke und unabhängige Patientenbeauftragte soll direkt an den Bundestag angebunden sein.

Nach dem Vorbild der Wehrbeauftragten soll künftig der Deutsche Bundestag auch die Patientenbeauftragte direkt wählen. (Foto: © Stefan Yang - stock.adobe.com)
Nach dem Vorbild der Wehrbeauftragten soll künftig der Deutsche Bundestag auch die Patientenbeauftragte direkt wählen.
(Foto: © Stefan Yang - stock.adobe.com)

Die politische Diskussion um die Unabhängige Patientenberatung (UPD) nimmt Fahrt auf. Jetzt hat sich die gesetzliche Krankenversicherung DAK-Gesundheit in die Debatte eingeschaltet und fordert ein grundlegend neues Modell. Ähnlich wie bei der Wehrbeauftragten des Bundestages sollte die Patientenbeauftragte direkt vom Deutschen Bundestag gewählt werden, schlägt der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm vor. „Dadurch hätte sie eine starke und unabhängige Stellung, um die Belange von Patientinnen und Patienten wirkungsvoll gegenüber allen Akteuren im Gesundheitswesen vertreten zu können,“ erläutert Storm. Dafür sei es erforderlich, dass sie auf eine Einrichtung zugreifen kann, die ihr direkt zugeordnet ist. „Dies könnte eine neue UPD mit gesetzlich geregelten Kompetenzen und Befugnissen sein. Mit einer vom Bundestag gewählten Patientenbeauftragten an der Spitze würde die neue Patientenberatung Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung gewinnen“, begründet Storm seinen Vorschlag.

DAK kritisiert schlechtere Beratung und mangelnde Akzeptanz

 

Die heutige, vor rund 20 Jahren geschaffene UPD, steht bereits seit längerem in der Kritik. Seit dem Betreiberwechsel 2016 wird nicht nur ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt, sondern auch das Ausschreibungsmodell, mit dem die Trägerschaft der UPD alle sechs Jahre neu zu vergeben ist. Dies führe durch personelle Diskontinuitäten und Verluste beim Wissenstransfer im Ergebnis zu einer qualitativ schlechteren Beratung, kritisiert die DAK-Gesundheit. Zudem deute die in jüngster Vergangenheit rückläufige Anzahl von Beratungskontakten auf eine mangelnde Akzeptanz oder Erreichbarkeit hin. „Ich halte es deshalb für geboten, die bisherige Lösung durch ein fest institutionalisiertes und nachhaltig legitimiertes Modell zu ersetzen, auch um künftig Qualitätsverluste durch Betreiberwechsel zu vermeiden,“ so DAK-Chef Storm. Eine solche Stelle sei eine notwendige Ergänzung zur Beratung durch die Krankenkassen und würde helfen, Patientensouveränität in einem modernen Gesundheitswesen zu stärken und sicherzustellen. Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche und beim Deutschen Bundestag angesiedelte Aufgabe handelt, sollte die neue und reformierte Patientenberatung aus Steuermitteln zu finanziert werden.

Grüne zeigen sich Vorschlag gegenüber offen

 

Die Grünen betrachten den Vorschlag der DAK-Gesundheit differenziert. Der Vorschlag, einen Patienten­beauf­trag­ten durch das Parlament wählen zu lassen, sei „auf jeden Fall eine Überlegung wert“, äußerte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Das könne die Unabhängigkeit – insbesondere vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium – fördern.


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