EU-Kleinanlegerstrategie: CDU/CSU fordern Klarstellung des Makler-Status
In der EU wird ein partielles Provisionsverbot diskutiert. Unions-Politiker erwarten negative Auswirkungen für die Altersvorsorge mit Versicherungsprodukten. Vermittlerverbände schlagen in dieselbe Kerbe.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie zu Wort gemeldet und fordert die Europäische Kommission auf, bei der Bewertung von Anlageprodukten einen ausgewogeneren Ansatz zu verfolgen. In einer Anfrage vom 27. November kritisiert die Partei den „einseitigen Fokus auf die Kosten“ und plädiert dafür, die Kosten im Verhältnis zur erwarteten Rendite und Produktqualität zu bewerten.
Partielles Provisionsverbot erhöht Fixkosten
Die Fraktion warnt vor den möglichen Auswirkungen eines partiellen Provisionsverbots, wie es im Rahmen der EU-Pläne diskutiert wird. Ein solches Verbot könnte höhere Fixkosten zur Folge haben und möglicherweise junge Menschen und Geringverdiener vom Investieren an der Börse abschrecken. Die Union befürchtet, dass dies die Anlageberatung für niedrige Einkommensgruppen beeinträchtigen und die Attraktivität der Altersvorsorge durch Versicherungs- und/oder Wertpapiersparen mindern könnte.
Gebunden oder ungebunden – unklare Begriffsauslegung
Die CDU/CSU-Fraktion beteiligt sich auch an der aktuellen Debatte über die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern. Sie fordert von der Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob Makler „gebunden“ oder „ungebunden“ beraten. Die 18-monatige Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei zu knapp bemessen. Das unterschiedliche Begriffsverständnis im Hinblick auf die Unabhängigkeit von Maklern zwischen der nationalen Ebene hierzulande und der europäischen Ebene könne zu erheblicher Unsicherheit führen.
Vermittlerverbände AfW und BVK unterstützen Union
Auf rasche Klarstellung drängen auch die Vermittlerverbände Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Sie befürchten ebenfalls, dass die Vorschriften durch die Hintertür zu einem Provisionsverbot für Versicherungsmakler führen könnten. Der Unionsantrag greife „verschiedene unserer Kernforderungen im Zusammenhang mit der EU-Kleinanlegerstrategie auf“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insbesondere setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, Artikel 30 Absatz 5 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Hinblick auf die Definition des Begriffes der Unabhängigkeit des Maklers klarzustellen. Dieser Passus hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, da er zu Irritationen in der Vertriebspraxis führen kann.“