Hohe Renten für Freiberufler
Im Durchschnitt haben Deutschlands berufsständische Versorgungswerke nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Stand Ende 2019 monatlich 2135 Euro an ihre Versicherten ausgezahlt – mehr als doppelt so viel, wie es aus der gesetzlichen Rentenversicherung gab.
Die Altersrente der Versorgungswerke freier Berufe wie Ärzte, Apotheker, Notare oder Rechtsanwälte liegt mehr als doppelt so hoch wie die Altersrente gesetzlich Versicherter. Zahlten die berufsständischen Versorgungswerke Ende 2019 im Schnitt 2135 Euro monatlich aus, waren es bei der gesetzlichen Rentenversicherung 954 Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) zuerst berichtet hat.
Deutlich mehr netto
Selbst gesetzlich Versicherte mit Ansprüchen aus 35 Jahren erhielten mit durchschnittlich 1237 Euro noch immer fast 900 Euro weniger als Freiberufler über ihre Versorgungswerke. Die höchsten Renten erzielten demnach Notare (2606 Euro), Ärzte (2457 Euro) und Zahnärzte (2124 Euro). Zwar müssen von den Renten der Versorgungswerke noch Sozialabgaben gezahlt werden. Beim Netto-Vergleich liegen die Altersbezüge der freien Berufe bei 35 Versicherungsjahren aber noch immer 1,4-mal so hoch wie die durchschnittliche gesetzliche Rente. Am unteren Ende der Versorgungsskala rangieren übrigens Ingenieure (832 Euro), Steuerberater (727 Euro) und Psychotherapeuten (220 Euro) – hier bestehen die Versorgungswerke noch nicht so lang.
Höhere Beiträge, höhere Renten
Das Ministerium verweist zur Erklärung auf die „relativ hohen Einkommen“ der Freiberufler und damit höhere Beiträge. „Genau diese Beiträge fehlen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung“, beklagte Linken-Sozialexpertin Sabine Zimmermann. Sie forderte eine Erwerbstätigenversicherung, „in die alle einzahlen – Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamte und Abgeordnete“. Das stabilisiere die Einnahmen der Rentenversicherung in Zeiten des demografischen Wandels und schaffe den Spielraum für ein höheres Rentenniveau.
Äquivalenzprinzip in Gefahr?
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke warf Zimmermann daraufhin einen Denkfehler vor. Denn aus hohen Einzahlungen folgten auch hohe Rentenansprüche. Wenn man die wie die Linkspartei „im verfassungsgemäß höchsten zulässigen Maße abflachen" wolle, würden alle Versicherten, die gut verdienen und hohe Beiträge zahlen, um ihre den Einzahlungen entsprechenden Renten gebracht. Das Äquivalenzprinzip, der Grundsatz der Rente als Lohn für Lebensleistung, würde zerstört, so die Auffassung von MdB Henke, der auch Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Vorstandes des Spitzenverbandes der berufsständischen Versorgungswerke ist.