17.10.2022 Branche

Neue Rechengrößen: Höhere Hürde für PKV-Umstieg

Beitragsbemessung, Versicherungspflicht: Die Bundesregierung hat die maßgeblichen Einkommensgrenzen für die Sozialversicherung bekanntgegeben. Wer 2023 aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln will, braucht mindestens 66.600 Euro Jahreseinkommen – 3,5 Prozent mehr als in diesem Jahr.

Ab einem Verdienst von 5550 Euro im Monat ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. (Foto: © Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Ab einem Verdienst von 5550 Euro im Monat ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich.
(Foto: © Coloures-Pic – stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat turnusgemäß  die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Basis ist die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 betrug nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesgebiet 3,30 Prozent und in den alten Bundesländern 3,31 Prozent.

Von mehr Einkommen Rentenbeitäge

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt auf 7300 Euro/Monat (2022: 7050 Euro/Monat), die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7100 Euro/Monat (2022: 6750 Euro/Monat). Die BBG West liegt damit jährlich bei 87.600 Euro. In Ostdeutschland  sind es 85.200 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8950 Euro (2022: 8650 Euro) in den alten und 8700 Euro (2022: 8350 Euro) in den neuen Ländern.


GKV: Gutverdiener zahlen drauf



Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt deutlich auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt an, ab welchem Gehalt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse endet und ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro jährlich (2022: 58.050 Euro) bzw. 4987,50 Euro monatlich (2022: 4837,50 Euro). Die BBG-Werte gelten analog für die Pflegeversicherung. Gutverdienende müssen sich also auf höhere Kosten einstellen, zumal der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung durchschnittlich um mindestens 0,2 Punktesteigen dürfte.


Rechenbasis steigt ebenfalls 



Die in den beiden Vorjahren stabile sogenannte Bezugsgröße steigt auf 3395 Euro/Monat (2022: 3290 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3290 Euro/Monat (2022: 3150 Euro/Monat). Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.


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