30.05.2022 Branche

Verbraucherschützer werfen Stuttgarter Greenwashing vor

Ob „grüne“ Kapitalanlagen wirklich nachhaltig sind, ist nicht unumstritten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat genauer hingeschaut und will bei der Stuttgarter Lebensversicherung einen fragwürdigen Fall identifiziert haben. Auf eine Abmahnung hat der Anbieter bereits reagiert.

Greenwashing meint Methoden, die darauf abzielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit unberechtigt ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen. (Foto: © tanaonte - stock.adobe.com)
Greenwashing meint Methoden, die darauf abzielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit unberechtigt ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen.
(Foto: © tanaonte - stock.adobe.com)

Es ist ein harter Vorwurf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Immer wieder täuschen Unternehmen Verbraucher, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, mit unlauterer Werbung. „Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn nachhaltige Geldanlagen genau sein sollen“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Unternehmen nutzten diese Lücke gezielt fürs Marketing ihrer Produkte aus. Im Werbematerial von Finanzproduktanbietern, auf das die Verbraucherschützer im Rahmen ihrer Beratung stoßen, fänden sich immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen. Gegen diese ginge der Verein vor.

Unzureichende Formulierung – die Stuttgarter gibt Unterlassungserklärung ab

 

Um so einen Fall dürfte es sich aktuell auch der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. handeln. Laut Verbraucherzentrale hatte der Anbieter für ein „Gesundheitskonto“ geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als „GrüneRente“ bezeichnet. Verbraucher würden hier nachhaltig investieren und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern, so das Versprechen. Der Versicherer habe dabei nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen. Laut Versicherungsbedingungen würden ökologische oder soziale Merkmale „berücksichtigt“. Doch genau an dieser Formulierung stören sich Interessenvertreter. „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus“, so Nauhauser. Damit enthalte der Versicherer den Verbrauchern wesentliche Informationen vor, die diese benötigen, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können.

Nach Angaben der Verbraucherschützer hat die Stuttgarter auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie habe zugesichert, auf den Begriff „Gesundheitskonto“ in Bezug auf fondsgebundene Rentenprodukte in Zukunft zu verzichten. Der Versicherer äußerte sich zu dem Vorgang öffentlich bisher nicht. Fraglich scheint, inwieweit der Verzicht auf diesen einen Begriff tatsächlich mehr Transparenz über die Produkte herstellt.

Auch Finanzinstitute im Fokus der Verbraucherzentrale

 

Auch die Liqid Asset Management GmbH aus Berlin habe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Sie hat laut Verbraucherzentrale für ein Produkt mit der Aussage geworben, dass ausschließlich ín Unternehmen investiert werde, die strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben gerecht werden. Tatsächlich sei das Geld aber auch in Gold, Anleihen und Hedgefonds geflossen.

Ein Unterlassungsklageverfahren läuft auch gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Werbung für ein kostenloses Girokonto mit der Behauptung gemacht haben soll, dass das eingezahlte Geld in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert werde. Art und Umfang dieser Investitionen seien jedoch nicht transparent erläutert worden. Nun soll gerichtlich auch geklärt werden, ob die Werbung „kostenlos“ zulässig ist, wenn Verbraucher Verwahrentgelte bezahlen müssten.


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