Pralinen, Promille und ein kurioser Gerichtsstreit
Wer wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wird, kann sich nicht mit dem Verzehr von Schnapspralinen herausreden. Es droht nicht nur ein Führerscheinentzug, auch der Versicherungsschutz ist in Gefahr. FOCUS MONEY-Versicherungsprofi-Experte Norman Wirth über einen besonders kuriosen Fall.
Der Fall.
Manchmal schreibt das Leben Geschichten, die selbst im Gerichtssaal für Verwunderung sorgen. So auch in einem skurrilen Fall, den das Amtsgericht Frankfurt zu entscheiden hatte. Ein Autofahrer wurde von der Polizei mit 1,32 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Seine selbstbewusst vorgetragene Verteidigung? „Ich habe doch nur Pralinen gegessen!“. Dass diese Alkohol enthielten, habe er gar nicht gewusst, gab er sich ganz unschuldig.
Der Rechtsstreit.
Was zunächst wie eine abenteuerliche Ausrede klang, nahm schnell eine ernste Wendung. Um die Behauptung des Mannes zu überprüfen, ordnete das Gericht ein Gutachten an. Der Sachverständige rechnete in einer anschaulichen Analyse vor, wie viele alkoholhaltige Pralinen der Mann hätte konsumieren müssen, um einen solchen Promillewert zu erreichen. Das Ergebnis: Mindestens 132 „Mon Chéri“-Pralinen, was etwa 0,2 bis 0,3 Liter hochprozentigem Alkohol entspricht.
Das Urteil.
Der Sachverhalt war hier eindeutig. In der Folge befand das Gericht den Mann der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 90 Euro. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis für mindestens elf Monate entzogen (Az. 907 Cs 515 Js 19563/24).
Der Kfz-Schutz.
Neben den juristischen Folgen hat eine Alkoholfahrt oft auch erhebliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern. In der Kaskoversicherung wird der Schadenersatz im schlimmsten Fall komplett verweigert. In solchen Fällen steht man schnell vor erheblichen finanziellen Belastungen – und ohne Führerschein vor zusätzlichen praktischen Problemen.
Der Rechtsschutz.
Grundsätzlich decken Rechtsschutzversicherungen die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren. Doch Vorsicht: Sobald – wie in diesem Fall – eine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt, sind die Kosten nicht mehr versichert. Viele Rechtsschutzversicherer tragen zwar anfänglich die Verteidigungskosten, können diese jedoch zurückfordern, wenn der Vorsatz im Urteil festgestellt wird. Das macht den Fall doppelt teuer.
Das Fazit.
Ob Pralinen oder nicht – wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, steht schnell vor hohen Kosten. Eine Strafrechtsschutzversicherung schützt zumindest bei fahrlässigen Vergehen vor den finanziellen Folgen. Doch noch besser ist es, erst gar nicht in solche Situationen zu geraten – am Besten durch den kompletten Verzicht auf alkoholhaltige Genüsse vor der Fahrt.