BdV sieht Abmahnung gegen Lemonade als Erfolg
Nach Angaben des Bund der Versicherten ist der Online-Versicherer Lemonade einer Aufforderung nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Eine Frage bleibt aus Sicht der Verbraucherschützer allerdings offen.

(Foto: © Thomas Aumann – stock.adobe.com)
„Vergiss alles, was du über Versicherungen weißt“: So wirbt der Online-Versicherer Lemonade N.V. auf seiner Homepage. „Besser nicht“, dachte sich dagegen wohl der Bund der Versicherten (BdV), als er glaubte, im Kleingedruckten der Verträge des in den Niederlanden ansässigen Ablegers des US-amerikanischen Insurtechs Ungereimtheiten entdeckt zu haben. Die Verbraucherschützer mahnten Lemonade daraufhin wegen unzureichender Klauseln ab. Nun sei der Onlineversicherer der Aufforderung des BdV nachgekommen und habe zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Diese Angaben hat das Insurtech bisher selbst allerdings nicht bestätigt. Die Vorwürfe selbst stammen bereits aus dem vergangenen Jahr.
Klauseln branchenunüblich und benachteiligend
Hintergrund: Lemonade bietet in Deutschland derzeit eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen und eine Kombination aus beiden an. Der Anbieter verwendet dabei laut BdV Klauseln, die absolut branchenunüblich sind und Kunden in unangemessener Weise benachteiligen. Konkret bemängelt der Verbraucherverein, dass die Versicherungsnehmer nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer sich für eine Kombi-Police aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung entscheidet, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Eine weitere Klausel sah vor, dass Gegenstände fremder Personen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, von der Hausratversicherung nicht gedeckt sind. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt.
„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig. Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glattgezogen hat“, sagt BdV-Vorstand Stefan Rehmke. Wie genau sich Lemonade gegenüber dem BdV erklärt hat und wie das neue Bedingungswerrk aussieht, dazu äußerte sich der Interessenverein jedoch nicht.
Nicht alle Fragen geklärt
Offen bleibt nach Angaben des BdV was geschieht, wenn jemand versäumt hat, seinen Umzug anzuzeigen und dann ein Schaden eintritt. Die Verbraucherschützer spekulieren, ob es in diesem Fall wie beim bisherigen Versicherungsgeschäft laufe und Lemonade für den Schaden nicht mehr leiste. Der BdV hat den Versicherer nach eigener Aussage um Stellunhnahme gebeten, allerdings bislang keine Antwort erhalten.
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