12.02.2020 Recht | Ratgeber

Check24 kassiert nächste Pleite vor Gericht

Etappensieg für die HUK-COBURG im Dauerstreit mit dem Vergleichsportal. Check24 darf die eigene Kündigungspraxis nicht mehr als gültig und rechtskonform bezeichnen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht indes noch aus.

Einstweilige Verfügung gegen Check24: Das Urteil des Landgerichts Berlin dürfte nicht das letzte Wort in der Auseinandersetzung mit der HUK sein. (Foto: memyjo/Adobe Stock)
Einstweilige Verfügung gegen Check24: Das Urteil des Landgerichts Berlin dürfte nicht das letzte Wort in der Auseinandersetzung mit der HUK sein.
(Foto: memyjo/Adobe Stock)

Zweite Niederlage für Check24 vor Gericht binnen einer Woche. Nach dem verlorenen Rechtsstreit mit dem Vermittler-Verband BVK um das Provisionsabgabeverbot, musste das Vergleichsportal nun auch eine Schlappe in der Auseinandersetzung mit der HUK-COBURG einstecken. Das Landgericht Berlin (Az. 15 O 605/19) stellte fest, dass die Aussage von Check24, sein Kündigungsservice sei gültig und rechtskonform, unzulässig ist. Laut einer Unternehmensmitteilung der HUK hat Check24 die erlassene einstweilige Verfügung akzeptiert und sich in einer Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger von gültigen und rechtskonformen Kündigungen zu sprechen.

Check24 bestätigte dies auf Nachfrage. Allerdings prüfe man derzeit eine Klage im Hauptsacheverfahren gegen die HUK. In der eigentlichen Sachfrage gebe es keine Entscheidung. Damit dürfte klar sein, dass die Kündigungspraxis des Vergleichsportals Bestand haben und die juristische Auseinandersetzung weitergehen wird. Vor dem Landgericht Köln ist derzeit ohnehin noch ein Verfahren wegen der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ des Vergleichsportals anhängig.

Hintergrund des Streits ist, dass der Versicherer Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückgewiesen hatte, weil angeblich nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Nach Auffassung der HUK-COBURG steht ihr im Falle der Übermittlung einer Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter wie Check24 ein Zurückweisungsrecht zu, weil nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorläge. Es sei deshalb irreführend, diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

Gericht stellt Wettbewerbsverstoß fest

 

Die Richter befassten sich auch mit einem Verweis in einer Presseinfo auf eine Check24-Website mit einem Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen. Ihrer Ansicht nach dient das Forum einzig dem Zweck, Verbraucher aufzufordern, über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Kündigungen gegenüber der HUK-COBURG zu berichten. Die Richter sehen darin einen Wettbewerbsverstoß. Die Presseinfo muss gelöscht werden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Berlin zudem die darin enthaltenen negativen Äußerungen gegen die HUK-COBURG (Az. 16 O 15/20).


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