Erfolg der Verbraucherschützer: Gothaer gibt Unterlassungserklärung ab
Lebensversicherer verweigerte Verbrauchern Auskunft über eingezahlte Beiträge.
Die Gothaer Lebensversicherung AG hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, geltendes Auskunftsrecht ihrer Kunden nicht mehr zu ignorieren. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Deren Marktwächter-Experten hatten den Versicherer zuvor wegen Irreführung abgemahnt. Ausgangspunkt war der Fall eines Verbrauchers aus Nordrhein-Westfalen, der die Gothaer um eine Aufstellung aller von ihm gezahlten Beiträge für seine 1999 abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung ersucht hatte. Das Unternehmen lehnte diese Forderung ab und begründete es mit dem Hinweis, dass es sich um ein reines Auskunftsbegehren handele. Sie sehe in solchen Fällen von Berechnungen ab, da eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge zu aufwendig sei. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Ablehnung eindeutig rechtswidrig. Paragraph 155 Absatz 1 Nr.5 des Versicherungsvertragsgesetzes formuliert seit dem 1.7.2018 in so einem Fall einen eindeutigen Auskunftsanspruch des Verbrauchers. Er gilt für alle Versicherungen mit Überschussbeteiligung.
Analyse der Auskunftspflichten deckte Defizite auf
„Wir begrüßen es, dass die Gothaer ihre gesetzliche Auskunftspflicht jetzt doch anerkennt und dem geschädigten Verbraucher die gewünschten Informationen erteilt", lobt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Den Anstoß für eine Verschärfung der in §155 VVG formulierten Auskunftspflichten hatte eine Marktwächter-Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg im Juni 2016 gegeben. Die Verbraucherschützer hatten die Standmitteilungen zahlreicher Lebensversicherungen analysiert und dabei nach eigener Einschätzung erhebliche Defizite in Bezug auf Transparenz, Informationsgehalt und Vergleichbarkeit aufgedeckt.
Marktwächter Finanzen
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.