Gericht nimmt ARAG bei Dieselskandal in die Pflicht
Ein Diesel-Fahrer fordert im Zusammenhang mit dem Abgasskandal Schadensersatz von Mercedes. Der Rechtsschutzversicherer sieht den Prozess nicht als aussichtsreich an und verweigert die Zahlung – doch das Gericht ist anderer Meinung.
Das Landgericht Düsseldorf hat den Rechtsschutzversicherer ARAG dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erteilen (Az. 9 O 257/21). Es bestehe eine hinreichende Erfolgsaussicht. Die ARAG hatte dem Kläger hierfür den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. Dem widersprachen nun die Düsseldorfer Richter und verwiesen auf das Urteil gegen Daimler durch das OLG Naumburg und den Hinweis des Bundesgerichtshofs zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Folglich bestehe durchaus eine hinreichende Aussicht auf Erfolg – und die Arag müsse Deckungsschutz gewähren. Der Rechtsschutzversicherer prüft nun, in Berufung zu gehen.
Deckung für Schadensersatzklage
In dem Verfahren ging es um einen Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC, den der Kläger im Juni 2017 zu einem Kaufpreis von rund 53.000 Euro erworben hatte. Das Dieselfahrzeug ist mit einem OM 642-Motor ausgestattet und war von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen. Das Fahrzeug verfügt über gleich mehrere Abschalteinrichtungen, unter anderem ist eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut. Auf dieser Basis machte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte für den Mercedes-Kunden Schadensersatz geltend. Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage in erster Instanz ab, daraufhin ging der Kläger in Berufung – und kann jetzt auf die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung bauen.
Zahlreiche Erfolge erstritten
Die Anwaltskanzlei hat nach eigenen Angaben im Mercedes-Abgasskandal bereits über 140 positive Urteile (ein Großteil davon unter Verweis auf die unzulässige Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung) erstritten. Erfolgreiche Kläger können ihre manipulierten Mercedes Diesel dabei an Daimler (jetzt: Mercedes-Benz Group) zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Einen Nutzungswertersatz, der anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird, müssen sie sich anrechnen lassen.