17.02.2021 Recht | Ratgeber

Homeoffice und Homeschooling: Wann zahlt die Unfallversicherung?

Wenn sich Arbeitnehmer im Büro oder auf dem Weg dorthin verletzen, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Auch Schulkinder sind versichert. Bei Homeoffice und Homeschooling ist der Schutz dagegen eingeschränkt.

Wie die Eltern, so der Nachwuchs: Der Lockdown zwingt die ganze Familie zur Heimarbeit am Rechner. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier nur teilweise Schutz. (Foto: Annie Spratt/Unsplash)
Wie die Eltern, so der Nachwuchs: Der Lockdown zwingt die ganze Familie zur Heimarbeit am Rechner. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier nur teilweise Schutz.
(Foto: Annie Spratt/Unsplash)

Millionen Deutsche arbeiten derzeit im Homeoffice und nicht im Büro. Doch wie sieht es dort eigentlich in Sachen Versicherungsschutz aus? Wer springt ein, wenn man beim Kaffee holen ausrutscht und sich verletzt? Wie sind Kinder versichert, die ebenfalls zu Hause und nicht in der Schule oder in der Kita sind?

Lückenhafter Schutz im Homeoffice

 

Unfälle, die im Homeoffice passieren, sind zwar grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Schutz besteht aber nur, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. Wer sich also morgens nach dem Frühstück ins Homeoffice begibt, ist versichert. Gleiches gilt bei einer Fahrt vom Homeoffice zu einer externen Besprechung. Darauf weisen etwa die Rechtsexperten der ARAG hin.

Im Gegensatz zum Arbeitsplatz im Betrieb ist der Gang zur häuslichen Toilette jedoch nicht versichert (Sozialgericht München, Az.: S 40 U 227/18). Selbst wenn man sich im Homeoffice mal schnell etwas zum Essen oder zum Trinken holt und auf dem Weg von der Küche zurück ins Arbeitszimmer stürzt, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht (Bundessozialgericht, Az. B 2 U 5/15 R). Anders ist die Rechtslage bei Unfällen während eines dienstlichen Telefonats. Die ARAG verweist hier auf den konkreten Fall einer Frau, die zu Hause auf der Treppe stürzte, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als „innerhäuslichen Arbeitsunfall“, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az. B 2 U 28/17).

Kinder, Kita und Co.: Privater Schutz sinnvoll

 

Noch lückenhafter ist der Schutz von Kindern. Beim Homeschooling etwa greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht, so die Deutsche Familienversicherung. Ausnahme: Kommt es während des Distanzlernens zu Hause zum Unfall – etwa beim gemeinsamen Online-Sportunterricht – sind die Schüler auch über die „Gesetzliche“ geschützt. Doch wie beim Homeoffice gilt: Der Weg zur Toilette oder in die Küche ist nicht versichert. Ausgeschlossen sind auch Kinder, die sich während der Kita-Schließungen zu Hause verletzen. In all diesen Fälllen bieten nur gesetzliche Krankenkassen Schutz. Wer besser abgesichert sein will, benötigt eine private Unfallversicherung. Sie leistet grundsätzlich auch bei häuslichen Unfällen.


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