Hundehaltung: Wer Vorschriften missachtet, riskiert Versicherungsschutz
Ob Hunde-Führerschein, Leinenpflicht oder Maulkorbzwang: Hundefans sollten sich über die an ihrem Wohnort geltenden Gesetze und Verordnungen für die Vierbeiner informieren. Denn wer sie ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Versicherungsschutz in der Hundehalterhaftpflicht.
Während der Pandemie haben sich einige Menschen einen Hund zugelegt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) schätzt, dass es seit Pandemie-Beginn rund 15 bis 20 Prozent mehr Hunde in deutschen Haushalten gibt als vorher. Dass der neue Alltag nicht nur aus Kuscheln, Gassi und Fang-den-Ball besteht, dürften die frischgebackenen Hundemamas und -papas schnell merken. Je nach Wohnort gilt es bestimmte Gesetze und Verordnungen für die Vierbeiner einzuhalten. Aus Anlass des gestrigen (13. Juni) Internationalen Tag des Hundes veröffentlicht der Versicherer R+V einen Überblick.
Hundeführerschein wird verpflichtend
Ob kleiner Pinscher oder riesiger Hütehund: In Niedersachsen ist bereits seit Jahren ein „Hundeführerschein” verpflichtend, jetzt zieht Baden-Württemberg nach. Wer sich hier einen Hund anschafft, muss einen Sachkundenachweis erbringen. „Viele Menschen fürchten sich vor großen Hunden wie Doggen. Tatsächlich können auch kleine und vermeintlich gutmütige Hunde aggressiv reagieren und einen Schaden verursachen, wenn sie falsch gehalten werden oder in Stress geraten. „Das belegen auch unsere Schadenakten“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.
Die Halter müssen beim Hundeführerschein in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, dass sie sich mit dem Sozialverhalten der Hunde auseinandergesetzt haben und in der Lage sind, ihr Tier im Griff zu behalten. „Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, ist auch im Schadenfall auf der sicheren Seite. Dann zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn beispielweise ein Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht”, so Barthelmann. Auch wenn ein Hund einen Artgenossen oder gar einen Menschen angreift, springt diese Versicherung ein.
Missachtete Sicherheitsvorschriften gefährden Versicherungsschutz
Hundehaltern, die sich vor verbindlichen Prüfungen drücken, drohen Geldbußen bis 10.000 Euro. Außerdem ist dann der Versicherungsschutz gefährdet. „Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Tun sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistungen zumindest kürzen”, erklärt Barthelmann. Das gilt auch, wenn Hundebesitzer regionale Bestimmungen wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht in Bussen und Bahnen missachten. Oder wenn sie ignorieren, dass die Behörden ihren Hund als besonders aggressiv einstuft haben und deshalb Spaziergänge außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit Maulkorb und Leine erlauben.