HDI spendiert seinem Kfz-Tarif ein Update
Leistungspaket beinhaltet eine erweiterte Schadenfreiheitrabatt-Staffel bei PKW, zusätzliche Schutzbriefleistungen und die Aufnahme von Elektro-Lieferwagen in den Deckungsschutz.
Die HDI Versicherung hat ihre Kfz-Versicherung überarbeitet. Langjährig unfallfreie Fahrer können jetzt einen Rabatt einfahren. Der Versicherer hat dazu die SFR-Staffel bei PKW bis SF50 erweitert. „Die lässt sich nach 50 schadenfreien Jahren sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko erreichen“, erklärt Dr. Henning Folkerts, Leiter Produktmanagement Privat Sach der HDI Versicherung. In der Vollkasko lässt sich so ein Beitragssatz von 14 Prozent realisieren. In der Kfz-Haftpflicht ist mit SF50 ein Beitragssatz von 15 Prozent möglich. Laut einer Unternehmensmitteilung sinken auch die Prozentsätze für die Beiträge in den niedrigen SF-Klassen. So müssen Versicherte in der SF-Klasse M, auf die zum Beispiel Fahranfänger nach einem Schadenfall von SF0 oder SF1/2 zurückgestuft werden, jetzt nur noch 115 Prozent statt 130 Prozent Beitrag zahlen.
Mobilitätsschutz und Absicherung von E-Transportern
Beim „Mobilitäts-Schutz Plus“ greifen nun viele Schutzbriefleistungen auch bei weniger als 50 Kilometer Entfernung zur Wohnung. So kann der Fahrer zum Beispiel auch bei Pannen, die auf seinem täglichen Arbeitsweg passieren, auf zusätzliche Serviceleistungen zurückgreifen. Außerdem lassen sich Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder bei Falschbetankung mitversichern. Erweitert wurde auch der mögliche Nutzerkreis von Dienstfahrzeugen. War dieser bislang auf den Dienstwagenfahrer und (Ehe)Partner beschränkt, dürfen jetzt auch Kinder in häuslicher Gemeinschaft den Wagen nutzen. Zudem hat HDI die Zielgruppe für den Baustein Elektro-Schutz ausgeweitet: Der lässt sich jetzt nicht nur für PKW sondern auch für Elektro-Lieferwagen abschließen und umfasst eine Allgefahrendeckung für den Akku sowie die Mitversicherung von Ladestation und Ladekabel.
Der Antragsprozess werde dagegen schlanker. Abfragen zu Wohneigentum und Führerscheindatum des ältesten und jüngsten Fahrers fallen künftig weg. „Wir haben festgestellt, dass diese Angaben bei uns für die Bewertung des individuellen Schadenrisikos nur wenig relevant sind“, erklärt Folkerts. Wichtiger und aussagekräftiger seien dagegen unter anderem das Alter des jüngsten Fahrers oder die Haltedauer des Fahrzeugs.