29.09.2022 Sparten/Produkte

Aktuare fordern Nachhaltigkeits­mechanismus für die bAV

In der betrieblichen Altersversorgung droht eine langfristige Versorgungslücke. Anwartschaften aktuell Beschäftigter seien durch die Inflation massiv bedroht, warnen die Sachverständigen der Deutschen Aktuarvereinigung. Helfen könnte ein Nachhaltigkeitsmechanismus wie in der gesetzlichen Rente.

Die Aktuare des IVS fürchten sich wegen der galoppierenden Inflation um die Betriebsrente-Anwartschaften. (Foto: © magele-picture - stock.adobe.com)
Die Aktuare des IVS fürchten sich wegen der galoppierenden Inflation um die Betriebsrente-Anwartschaften.
(Foto: © magele-picture - stock.adobe.com)

Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), einem Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sorgt sich um die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hintergrund ist die aktuell starke Inflation.

Inflationsschutz fehlt meistens bei bAV-Anwartschaften

 

Geschätzt 70 Prozent der laufenden Betriebsrenten sind gegen Inflation geschützt. Hintergrund ist eine Anpassungsregelung an den Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Ein vergleichbarer Inflationsschutz besteht für Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung indes nicht. Problem hierbei: Endgehaltsabhängige Systeme, die einen gewissen Inflationsschutz durch die Entgeltdynamisierung gewähren, kommen in der Praxis kaum noch vor. Beitragsorientierte Leistungszusagen, bei denen der Beitrag gehaltsabhängig festgelegt ist, sind mittlerweile die Regel, bieten jedoch allenfalls einen eingeschränkten Inflationsschutz über die Gehaltsentwicklung, die aber nur auf zukünftige Anwartschaftszuwächse wirkt. „In den meisten Fällen führt die Inflation für Anwärter zu einer Entwertung ihrer verdienten Ansprüche“, sagt Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS.

Die Generationenschere geht immer weiter auf

 

Aus Sicht der Aktuare kommen weitere Probleme hinzu, die besonders die jüngere Generation betreffen. Zum einen nehme der Druck zu, bestehende Entgeltumwandlungen einzustellen, um die Strom- und Gaspreisrechnung noch bezahlen zu können. Zum anderen müssten bei unvollständigem Inflationsausgleich auf das Gehalt Kaufkraftverluste hingenommen werden, die die Fähigkeit zur privaten Vorsorge erheblich begrenzen. Im Ergebnis drohe eine schleichende Ausweitung der Versorgungslücke, die erst in 20 bis 30 Jahren in vollem Umfang sichtbar werde. „Die Generationengerechtigkeit gerät dadurch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmend unter die Räder“, sagt Lucius.  Das gute Versorgungsniveau der heutigen Rentner werde für die heutige Generation in der Breite faktisch unerreichbar sein, so die düstere IVS-Prognose.

IVS plädiert Einführung eines Nachhaltigkeitsmechanismus

 

Nach Überzeugung der Aktuare könnte die Einführung eines Nachhaltigkeitsmechanismus, wie er auch in der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt ist, dazu beitragen, die begrenzten Mittel in der bAV im Sinne eines Generationenausgleichs gerechter zu verteilen. „Denkbar wäre die Ergänzung der gesetzlichen Anpassungsverpflichtung um eine Option für den Arbeitgeber zur Begrenzung der Anpassungshöhe, etwa durch die Einführung einer Anpassungsbemessungsgrenze für laufende Renten.“ Renten würden dann nur noch bis zu einem bestimmten Betrag, z.B. ein Sechstel der monatlichen Bezugsgröße nach dem IV. Sozialgesetzbuch an den VPI angepasst. Dagegen könnte die Anpassung für darüberhinausgehende Rententeile deutlich reduziert werden. Im Gegenzug müssten sich laut IVS die Arbeitgeber verpflichten, die dadurch eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher bAV für die jüngere Generation einzusetzen. Die Verteilung der eingesparten Mittel könnte durch kollektivrechtliche Regelungen im Rahmen der Mitbestimmungspflicht durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geschehen, so der Vorschlag der Aktuare.
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