25.05.2020 Sparten/Produkte

Basler justiert Berufs­unfähigkeits­versicherung nach

Seit Monatsbeginn gelten einige Verbesserungen des Bedingungswerks. Überbrückungs- und Soforthilfe wurden erhöht. Junge Menschen vor oder am Anfang ihres Berufslebens können sich höher absichern.

Die deutsche Tochter der Schweizer Bâloise Holding will ihre Berufsunfähigkeitsversicherung attraktiver machen. (Foto:  © skywalk154 - stock.adobe.com)
Die deutsche Tochter der Schweizer Bâloise Holding will ihre Berufsunfähigkeitsversicherung attraktiver machen.
(Foto: © skywalk154 - stock.adobe.com)

Die Produktabteilung der Basler Versicherungen ist auch in Zeiten von Corona fleißig. Nach Updates in der Waren-Transportversicherung und der Cyberversicherungen hat sich der Anbieter nun auch die Berufsunfähigkeitsversicherung vorgenommen. Seit Anfang Mai gibt es eine Reihe von Weiterentwicklungen, wie das Unternehmen heute mitteilte.

Rentenhöhe für junge Zielgruppen erhöht

 

Die maximalen BU-Rentenhöhen für Schüler, Studenten und Existenzgründer wurden erhöht und die Einstufung von Berufstätigen mit hohem Anteil an Büroarbeit verbessert. Bereits ab einem Anteil der Bürotätigkeit von 70 Prozent (bisher 75 Prozent) werden Berufstätige in eine bessere Berufsklasse eingestuft und zahlen günstigere Beiträge. Für Schüler wurde die maximale monatliche Rentenhöhe bei Vertragsanschluss auf 1500 Euro erhöht. Studenten und Existenzgründer können eine maximale Monatsrente von 2000 Euro absichern.

Die Bedingungstexte in den Antragsunterlagen wurden in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ebenso modifiziert. Die Nachversicherung ohne Anlass, also die Erhöhung der Absicherung, ist einmalig in den ersten fünf Jahren und zu Beginn des elften Jahres möglich. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma sowie eingeschränkter Lungen-, Nieren- und Leberfunktion wird bis zu 15 Monate als Soforthilfe die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Kunden erhalten durch eine weitere Bedingungsanpassung bis zu sechs Monatsrenten Überbrückungshilfe für den nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld bzw. Krankengeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist im Basler Arbeitsunfähigkeitsschutz integriert.

 

 


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