16.08.2021 Sparten/Produkte

bAV: Förderung für Geringverdiener 2020 fast verdoppelt

Die staatliche Förderung von Betriebsrenten wird bisher nur von einer kleinen Minderheit der Betriebe in Anspruch genommen. Immerhin stieg die Zahl der Unternehmen und das Fördervolumen im vergangenen Jahr nach Daten des Statistischen Bundesamtes kräftig an.

Der bAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Beim Arbeitnehmer bleibt der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag steuerfrei. (Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock)
Der bAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Beim Arbeitnehmer bleibt der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag steuerfrei.
(Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock)

2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit 175,5 Millionen Euro bezuschusst. Das Fördervolumen war damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (89,1 Millionen Euro). Diese Zahlen hat nun das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Der staatliche Zuschuss wurde im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über 1,0 Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt. Damit nahmen 4,2 Prozent aller Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch (2019: 3,4 Prozent; 2018: 2,5 Prozent). Im Durchschnitt wurden 171 Euro pro Arbeitnehmer gewährt (2019: 120 Euro). 

Seit 2020 gilt eine höhere förderfähige Geringverdienergrenze in Höhe 2575 Euro (bis 2019: 2200 Euro). Außerdem wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt. Der Zuschuss steht dem Arbeitgeber zu und wird ihm im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt.

Großbetriebe mit größtem Zuwachs beim Fördervolumen

 

Die verstärkte Inanspruchnahme der Förderung war laut Statistischem Bundesamt für alle Betriebsgrößen zu beobachten. Wie bereits im Vorjahr verzeichneten im Jahr 2020 große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten den größten Zuwachs des Fördervolumens: Die angerechnete Summe stieg um 60,2 Millionen Euro auf 120,6 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 190 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geltend. 

Nur Minderheit der Betriebe bisher dabei

 

In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu: Wie im Vorjahr führten rund 9400 Betriebe diese Betriebsrente zusätzlich ein. Damit beteiligten sich dennoch erst 3,1 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe (bis zehn Beschäftigte) in Deutschland an der Betriebsrentenförderung. Bei den kleinen (11 bis 50 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (51 bis 250 Beschäftigte) waren es 6,0 Prozent beziehungsweise 8,7 Prozent, bei den großen Betrieben (ab 251 Beschäftigte) 14,5 Prozent. Die Höhe der staatlichen Zuwendung war mit durchschnittlich 97 Euro pro Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben am geringsten.

baV-Förderbetrag

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze gewährt wird. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlt.

Die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes stammen aus der Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland. Weitere Informationen sind in der Tabelle „Eckzahlen der Lohnsteueranmeldungen nach Betriebsgrößenklasse“ sowie in der Datenbank „GENESIS-Online“ verfügbar.


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