30.08.2019 Sparten/Produkte

Bayerische baut BU-Tarife um

Die Bayerische Versicherungsgruppe hat ihre BU-Tarife flexibler gestaltet. Die Neuerungen gelten rückwirkend und erfordern keine zusätzliche Gesundheitsprüfung.

Für handwerkliche Berufe ist eine BU-Versicherung unbedingt empfehlenswert. (Foto: Angelo Esslinger/Pixabay)
Für handwerkliche Berufe ist eine BU-Versicherung unbedingt empfehlenswert.
(Foto: Angelo Esslinger/Pixabay)

Der Trend zu flexibleren Berufsunfähigkeitsversicherungen setzt sich fort. Nun hat auch die Bayerische ihr Produktangebot den veränderten beruflichen Lebenssituationen angepasst. Unabhängig von versicherungsrelevanten Ereignissen können Versicherte in den ersten fünf Vertragsjahren nun bis zum 45. Lebensjahr eine nachträgliche Erhöhung des BU-Schutzes auf eine Jahresrente von bis zu 36.000 Euro wählen. Das gelte ohne Angabe von Gründen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wird eine Nachversicherung nötig, etwa beim Studienabschluss oder der Geburt eines Kindes, können Versicherte ihren BU-Schutz künftig bis zum 50. Lebensjahr beliebig oft bis zu einer Höhe von 36.000 Euro Gesamtjahresrente anpassen. Eine Nachversicherung ist nun unabhängig von der bisherigen Versicherungsdauer. Dadurch können auch Versicherte, deren Vertrag weniger als fünf Jahre läuft, ihren BU-Tarif flexibel anpassen.

Aussetzung bereits nach 24 Monaten

 

Das Unternehmen erleichtert ihren Kunden künftig auch die Aussetzung der Beitragszahlung. Möglich ist das bereits ab einer Versicherungsdauer von zwei Jahren ohne Angabe von Gründen für die Dauer von 24 Monaten. Bei Bedarf können Versicherte ihren Versicherungsschutz auch verlängern und somit der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters anpassen. Eine solche Option räumt die Bayerische jetzt sämtlichen Berufsgruppen ein. Diesen Vorteil können fortan auch Beamte und Selbstständige nutzen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.

Alle Verbesserungen der ereignisunabhängigen Erhöhung des BU-Schutzes gelten laut Unternehmensangaben für die Tarifoptionen Komfort, Komfort Plus und Prestige. Sämtliche anderen Neuerungen betreffen zusätzlich die Tarifoption Smart. Die Verbesserungen umfassen alle BU-Verträge, die seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Für BU-Zusatzversicherungen (Verträge ab 1. Januar 2017) greifen diese Neuerungen ebenfalls rückwirkend.

 


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