29.04.2021 Sparten/Produkte

Berufsunfähigkeitsversicherung: Corona-Erkrankung als Vertrags­hürde?

Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat bei großen Versicherern nachgefragt, inwieweit COVID-19-Erkrankungen die Vertragszusage bei BU-Anträgen beeinträchtigt.

Tückisches Virus: Auch jüngere Menschen litten zuletzt immer häufiger unter schweren COVID-19-Verläufen. (Foto: Polina Tankilevitch/Pexels)
Tückisches Virus: Auch jüngere Menschen litten zuletzt immer häufiger unter schweren COVID-19-Verläufen.
(Foto: Polina Tankilevitch/Pexels)

Keine Frage: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Neben dem Alter sind vor allem Vorerkrankungen des Antragstellers ein maßgeblicher Faktor beim Policen-Abschluss. Sie entscheiden über Vertragszusage und Höhe der Prämie. Das betrifft auch die mittlerweile mehr als drei Millionen Menschen, die in Deutschland an COVID-19 erkrankt sind. Entscheidend ist jedoch immer der individuelle Krankheitsverlauf. Wer dauerhaft unter schweren Symptomen leidet, hat bei einigen Versicherern keine Chance mehr auf Absicherung seiner Arbeitskraft. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Verbraucherportals Finanztip unter den 20 nach Marktkapitalisierung größten Lebensversicherern.

Leichter Krankheitsverlauf kein Problem

 

„Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an”, erklärt Martin Klotz, Versicherungs-Experte bei Finanztip. Zu dieser Anbietergruppe zählen u.a. Alte Leipziger, Allianz, Debeka, Generali sowie deren Konzerntöchter AachenMünchner und Cosmos, HUK-Coburg und Volkswohlbund. Bei der Gothaer und Swiss Life beträgt die Wartezeit drei Monate. Grundsätzlich muss der Antragsteller nachweisen, dass er vollständig genesen ist. Die Versicherungskammer Bayern gab als einziger befragter Versicherer an, bei Antragstellung nicht explizit nach einer COVID-19-Erkrankung zu fragen. Bei der Provinzial ist man gerade dabei, konkrete Richtlinien für Corona-Erkrankungen zu erarbeiten.

Mit deutlich größeren Einschränkungen müssen Antragsteller bei ausgeprägten COVID-19-Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt rechnen. „In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück”, so Klotz. Mit drei bis zwölf Monaten sei zu rechnen, viele Versicherer wollen sich aber nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. In dieser Zeit können sich Betroffene nicht versichern. Ganz schlechte Karten haben Personen, die nach einer COVID-19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. Hier verweisen die Versicherer in der Regel auf eine individuelle Entscheidung im Rahmen einer späteren Gesundheitsprüfung – und behalten sich eine Ablehnung vor (u.a. Debeka, LVM). Konkret heißt das: Wer auch nach Monaten noch unter chronischen Krankheitsfolgen leidet, hat vermutlich geringe Chancen auf Versicherungsschutz. 

Corona-Relevanz im BU-Segment noch gering

 

Laut Debeka spielt das Corona-Infektionsgeschehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bisher jedoch „noch keine bedeutende Rolle”. Das liege vor allem daran, dass Antragsteller in der Berufsunfähigkeit in aller Regel recht jung sind. Ohnehin werden die Versicherer ihr Regelwerk zukünftig wohl regelmäßig anpassen. So weist etwa die Württembergische darauf hin, dass sich ihre aktuelle Einschätzung durch „neue Erkenntnisse zu Auswirkungen und Folgen einer Infektion” ständig verändern könne.

An der Finanztip-Befragung haben folgende Unternehmen teilgenommen: Axa, Alte Leipziger, Allianz, Nürnberger, Huk-Coburg, Volkswohl Bund, Gothaer, Swiss Life, Debeka, Württembergische, Provinzial, Zurich, HDI, Continentale, Generali, R+V, Signal Iduna, LVM und die Versicherungskammer Bayern.


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