Betriebliche Altersversorgung: Caritas setzt auf die R+V
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vertraut der Deutsche Caritasverband ab sofort auf die R+V Versicherung. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG. Tarifliche Grundlage der Altersvorsorge ist die neue Versorgungsordnung C, die die arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes geschaffen hat.
Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken
In einem branchenweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich der genossenschaftliche Versicherer mit seinem bAV-Angebot durch, nachdem die Pensionskasse der Caritas VVaG zum Jahresende 2018 das Neugeschäft eingestellt hatte. Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken, beispielsweise der MetallRente, dem ChemieVersorgungswerk und der KlinikRente. Beratung beim Thema Entgeltumwandlung erhalten die Caritas-Beschäftigten bei R+V-Beratern, Genossenschaftsbanken und weiteren R+V-Vertriebspartnern.
Claudia Andersch, Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung AG: „Betriebliche Altersversorgung wird als finanzieller Baustein für den Ruhestand immer wichtiger. Der Deutsche Caritasverband ist für uns ein neuer Partner in einer gesellschaftlich wichtigen Branche. Uns verbinden Werte wie Solidität und das Füreinander-Einstehen. Das symbolisiert nicht zuletzt unser geistiger Gründungsvater Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit seiner christlich motivierten Idee der Hilfe zur Selbsthilfe – der Genossenschaftsidee.“
Caritas
Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche und einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Er vertritt mehr als 24.500 karitative Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und soziale Dienste mit insgesamt rund 660.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihnen bieten die arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) als Caritas-eigener Tarif eine dienstgeberfinanzierte bAV, die sie durch eine freiwillige arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen können.