BaFin-Studie: Pensionskassen und Pensionsfonds haben Kosten im Griff
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat kein strukturelles Kostenproblem. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Das ist eine gute Nachricht für Versorgungsberechtigte und Arbeitgeber: Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind nicht zu hoch, meldet die BaFin. Auch die EbAV wird dieser Befund freuen: Weil es kein strukturelles Kostenproblem gibt, wird von ihnen kein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin verlangt. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.
Die Gesamtkosten sind im europäischen Vergleich effizient
Rund 70 Einrichtungen haben alle Kosten für das Jahr 2021 an die BaFin übermittelt. Die Marktabdeckung der Studie liegt bei etwa 90 Prozent. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der EbAV betrugen 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Es sei nicht erkennbar, so die BaFin, dass die Kosten systematisch zu hoch sind. Ein Vergleich mit den Niederlanden, dem größten Markt für betriebliche Altersversorgung in der EU, bestätigt die Angemessenheit des Kostenniveaus.
Hoher Aufwand für die Ermittlung zusätzlicher Kosten
Schon seit Langem müssen die EbAV der Versicherungsaufsicht jährlich Daten über ihre wirtschaftliche Entwicklung melden – dazu zählen auch Kosten. Die aktuelle Analyse für das Jahr 2021 ging aber deutlich darüber hinaus. Und tatsächlich deckten die Kontrolleure Kosten von 0,49 Prozentpunkten auf, die im bestehenden Berichtswesen nicht enthalten waren. Nach Angaben der Unternehmen ist der Aufwand, diese zusätzlichen Daten zu ermitteln, aber unverhältnismäßig hoch. Das treffe vor allem für Kosten in Investmentfonds zu, die in der Regel nur die Kapitalverwaltungsgesellschaften herausfinden konnten.
Anlage- und Transaktionskosten sind der größte Block
Dabei machen Anlagekosten mit 0,47 Prozentpunkten den größten Teil der durchschnittlichen Gesamtkosten aus – davon sind 0,35 Prozentpunkte nicht im bestehenden Berichtswesen ausdrücklich als Kosten aufgeführt. Der drittgrößte Kostenblock, Transaktionskosten, die zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Kapitalanlagen entstehen, sind bislang überhaupt nicht ausgewiesen. Die BaFin bezweifelt aber, dass ein umfassendes regelmäßiges Kosten-Berichtswesen zu spürbaren Einsparungen in der betrieblichen Altersvorsorge führen würde – und wird darauf auch künftig verzichten.