Betriebliche Altersvorsorge: Sind die Ansprüche zu gering?
Eine Umfrage der LV 1871 zeigt, dass nur wenige Deutsche den Arbeitgeber bei der Absicherung im Alter mit in der Verantwortung sehen. Der Versicherer identifiziert hier einen großen Aufklärungsbedarf.
Aktien, Immobilien, gesetzliche Rente: Die Altersvorsorge kann aus vielen unterschiedlichen Bausteinen bestehen. Schon seit langem gilt es als politischer Konsens, die Rolle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu stärken. Eine repräsentative Umfrage unter 2500 Personen des Marktforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Versicherers LV 1871 zeigt nun, dass zumindest der Stellenwert des Arbeitgebers für die Altersvorsorge bzw. finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand als relativ gering angesehen wird.
Vor allem Ältere sehen sich selbst und den Staat in der Pflicht
Nur 28 Prozent sehen den Arbeitgeber bei der Absicherung im Alter demnach mit in der Verantwortung. Mit 76 Prozent gaben die meisten der Befragten an, dass diese bei jedem selbst liegt. Diese Ansicht vertreten mit 85 Prozent insbesondere die über 65-Jährigen. Die 18- bis 29-Jährigen sehen mit 77 Prozent (gesamt: 62 Prozent) hingegen vor allem den Staat in der Pflicht – mit 43 Prozent allerdings auch vergleichsweise viele den Arbeitgeber. bAV-Angebote werden also von der zukünftigen Mitarbeitergeneration durchaus erwartet.
„Die Altersvorsorge ist nicht allein Privatsache, sondern auch Teil der Fürsorgepflicht von Staat und Arbeitgebern. Die bAV ist seit der Einführung des Steuerfreibetrags anstelle der Steuerfreigrenze im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Vorsorgebaustein noch attraktiver geworden“, sagt Silke Mallwitz, Leiterin bAV bei der LV 1871. „Die Ergebnisse unserer Umfrage verdeutlichen, dass dies in der Gesellschaft noch nicht angekommen ist und es hier großen Aufklärungsbedarf gibt.“
Welche Rolle der Arbeitgeber tatsächlich hat
Was ist von diesem Ergebnis zu halten? Zwar ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Tatsächlich hat der Arbeitgeber aber keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers in der bAV wahrzunehmen und den Mitarbeitern dazu Hinweise oder Informationen zu geben. Insofern spielt in der baV die Eigeninitiative des Arbeitnehmers eine große Rolle. Das mag eine Erklärung sein, warum dem Arbeitgeber eine so geringe Verantwortung zugeschrieben wird. Was das Wissen über das Potenzial der baV und auch die Größenordnung der Inanspruchnahme angeht, sagen die Ergebnisse jedenfalls nichts aus. Die LV 1871 kommt zu einer Schlussfolgerung, die vermutlich Arbeitgeber als potenzielle Versicherungskunden ansprechen soll.
So sagt LV 1871-Personalleiter Thomas Krüer: „Wer seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf dem heutigen Arbeitsmarkt längerfristig binden will, sollte eine attraktive bAV anbieten.“ Die betriebliche Altersvorsorge sei ein nachhaltiger Mitarbeiter-Benefit – ein Rentenversprechen gebe Sicherheit für die Zukunft. Je höher die Qualifikation, desto selbstverständlicher werde heute ein gutes Altersvorsorgekonzept erwartet, gerade von jüngeren Bewerbern.