Bewertungsreserven: R+V und Condor räumen Falschberechnung ein
Ärger bei den Lebensversicherern des R+V-Konzerns: Die Verbraucherzentrale machte einen Fehler bei der Berechnung der Bewertungsreserven zum Nachteil der Kunden öffentlich. Diese werden von ihren Anbietern derzeit informiert und erhalten Nachzahlungen. Offen ist, wer noch alles betroffen sein könnte.
Die Lebensversicherer der R+V und ihrer Tochtergesellschaft Condor haben Kunden über Jahre einen Teil ihrer Bewertungsreserven nicht ausgezahlt. Die Konzernmutter R+V bestätigte den Sachverhalt bereits. Betroffene erhielten derzeit Nachzahlungen.
Kunden wandten sich an die Verbraucherzentrale
In die Öffentlichkeit kam das Thema durch die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). In einem Beitrag auf seiner Website schreibt der Verein: „Uns liegen Schreiben aus dem Jahre 2021 vor, in denen die Unternehmen ihre Kunden über eine fehlerhafte Berechnung informieren und eine Auszahlung der ausstehenden Beträge ankündigen. Dabei handelt es sich auch um Verträge, die bereits vor Jahren beendet und ausgezahlt wurden. In einem 2017 ausgezahlten Vertrag erwartet ein Verbraucher beispielsweise eine Nachzahlung von rund 1300 Euro.“
Kritik an intransparenter Berechnung der Bewertungsreserven
Für Kunden sei in der Regel nicht nachvollziehbar, wie Versicherungen die Überschüsse aus den Bewertungsreserven berechnen. Sie müssten blind darauf vertrauen, dass die Auszahlungen korrekt sind. Die Verbraucherschützer vermuten, dass noch mehr Kunden dieser und weiterer Versicherer betroffen sind. „Es ist nicht zu entschuldigen, dass Berechnungsfehler über so lange Zeit in den Unternehmen unentdeckt bleiben“, sagt Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der VZHH. Die intransparente Berechnung der Bewertungsreserven sei für Verbraucher ein großes Problem. „Es ist für den Einzelnen nicht zu erkennen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die Abrechnung stimmt.“
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist 2014 durch das Lebensversicherungsreformgesetz neu geregelt worden. Die VZHH rät deshalb Lebensversicherungskunden, deren Vertrag ab 2014 ausgelaufen ist oder gekündigt wurde, einen Musterbrief zu nutzen. Damit können sie den eigenen Anbieter auffordern, die Berechnung der Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven zu prüfen und etwaige Nachzahlungen zuzüglich Verzugszinsen auszuzahlen. Im Einzelfall könne es sich um Beträge in vierstelliger Höhe handeln.
R+V räumt Fehler ein und gelobt Besserung
Die R+V räumt ein, dass es bei mehreren Kunden zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Ihnen hätten die R+V Leben und die Condor Leben „wegen eines internen Fehlers einen zu geringen Betrag bezahlt“, so ein Sprecher. Man nehme daher aktuell Nachzahlungen vor. Zur genauen Anzahl der Betroffenen äußerte sich das Unternehmen nicht.
Grund für die zu geringen Auszahlungen sei eine fehlerhafte Ermittlung der dem Kunden zustehenden Beteiligung an den Bewertungsreserven. „Wir bedauern sehr, einigen unserer Kunden nicht direkt die ihnen zustehenden Leistungen ausgezahlt zu haben“, so der Sprecher. „Wir haben dies im Zuge unserer regelmäßigen Qualitätskontrollen festgestellt und umgehend korrigiert. Die von der fehlerhaften Ermittlung betroffenen Kunden werden von uns eigenständig informiert und erhalten die ihnen noch zustehenden Beträge inklusive Verzugszinsen.“