31.03.2021 Sparten/Produkte

BU-Versicherer leisten auch bei Covid-19

Der Branchenverband GDV weist darauf hin, dass die Pandemie keine Sonderrolle beim Abschluss von Berufsunfähigkeitspolicen oder bei der Leistungsprüfung einnehmen. Warum der Schutz der Arbeitskraft sinnvoll ist.

Jeder vierte Erwerbstätige muss vorzeitig aus seinem Beruf ausscheiden. (Foto: © frittipix - stock.adobe.com)
Jeder vierte Erwerbstätige muss vorzeitig aus seinem Beruf ausscheiden.
(Foto: © frittipix - stock.adobe.com)

Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus aktuellem Anlass hin. „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung unterliegt Covid-19 damit den üblichen Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Diese Vorgaben werden von jedem Versicherer individuell festgelegt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Impfstatus spielt bei BU-Prüfung keine Rolle

 

Branchenweit ist es üblich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ganz normal abgeschlossen werden kann, sofern eine vorangegangene Krankheit vollständig ausgeheilt ist und sich auch aus der Behandlung der Krankheit keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben haben. Bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, wie z. B. eine dauerhafte Lungenschädigung, prüfen Versicherer die Notwendigkeit von Risikozuschlägen auf die Prämie oder Ausschlüssen vom Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, welche Ursache die gesundheitliche Einschränkung hat. Das ist bei Covid-19 nicht anders. In der Regel spielt der Impfstatus (z. B. Grippeimpfung, Grundimmunisierung) in der Gesundheitsprüfung keine Rolle – auch für COVID-19-Impfungen nicht.

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtiger als viele glauben

 

Die BU gilt auch unter Verbraucherschützern als sinnvolle Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken, die eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben könnten. Liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor, leistet die Versicherung. Die Gründe der Berufsunfähigkeit spielen dabei keine Rolle. Sollte jemand also aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden, leistet die Versicherung“, sagt Asmussen.
 
Nach wie vor unterschätzen laut GDV viele Menschen, wie wichtig die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist. So haben nur rund ein Drittel der Berufstätigen eine entsprechende Police abgeschlossen – die große Mehrzahl setzt offenbar darauf, gesund durchs Erwerbleben zu kommen. Dabei ereilt jedem Vierten das Schicksal, berufsunfähig zu werden. Besonders problematisch: Die BU-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Auslaufmodell, weil nur noch vor 1961 geborene Rentenversicherte Ansprüche haben. Für Jüngere gibt es unter strengeren Vorgaben die Rente wegen Erwerbsminderung. Im Schnitt bekommen Neuzugänge nach Abzug der Sozialabgaben nur rund 800 Euro ausgezahlt.


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