28.09.2020 Sparten/Produkte

Die Bayerische mit neuer Tarif­generation in der BU

Relaunch in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die Bayerische passt ihr bestehenden Tarife an. Im Mittelpunkt stehen die Ausweitung der Nachversicherung und eine neue Teilzeitklausel.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Bayerische das „Kernprodukt“. (Foto:  © skywalk154 - stock.adobe.com)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Bayerische das „Kernprodukt“.
(Foto: © skywalk154 - stock.adobe.com)

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überarbeitet und bringt eine neue Tarifgeneration auf den Markt. Mit ihr werden nach Unternehmensangaben die Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag. Mit der neuen Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige, Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird.

Nachträglicher Einschluss der Beitragsdynamik

 

Gerade junge Kunden würden von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg profitieren. Im Rahmen dessen können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie außerdem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12 000 Euro aufstocken. Wie bei vielen Konkurrenten zuvor, wird eine Vielzahl von Berufen neu eingeordnet. So werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft. Auch die „BU young”-Tarife wurden neu kalkuliert.

Zahlreiche Leistungsverbesserungen

 

Die Bayerische vereinfacht die BU-Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweis, Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen. Die Infektionsklausel für alle Berufe gilt künftig nicht mehr nur in der „BU Prestige”, sondern auch in den Tarifen „Komfort” und „Komfort Plus”. Ebenfalls in diesen Tarifklassen verzichtet die Bayerische bei selbstständigen Akademikern, die mindestens 90 Prozent kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Im Tarif „BU Prestige” wird die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.

 

 


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